Lenk- und Ruhezeiten
Berufskraftfahrer sind in hohem Maße gefährdet, an Unfällen im Straßenverkehr beteiligt zu sein. Daher sind die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten von entscheidender Bedeutung, um den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten. Die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer sind ein integraler Bestandteil des Mobilitätspakets und dienen unter anderem dazu, vor den Folgen übermäßiger Müdigkeit zu schützen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Regeln, Ausnahmen und Grundprinzipien der Dokumentation, die beachtet werden müssen.
Was verbirgt sich hinter den Lenk- und Ruhezeiten?
Es handelt sich bei den Lenk- und Ruhezeiten um gesetzlich verpflichtende Zeiten für Berufskraftfahrer. Da lange Fahrtzeiten, viel Verkehr und Stress sowie eine fehlende Erholung dazu führen, dass Unfälle leichter im Straßenverkehr passieren, gibt es entsprechende gesetzliche Einschränkungen. Auf diese Weise sollen Fahrer genauso wie andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Gerade die Gefahr der Übermüdung oder der sehr gefährliche Sekundenschlaf sind dabei zu bedenken, die durch das gleichförmige Fahren in monotoner Umgebung noch verstärkt wird. Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen nimmt ab einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden und fehlenden Ruhezeiten stark zu. Um die Bedeutung der Zeiten sowie die Verpflichtung zur Einhaltung zu unterstreichen, finden Kontrollen der digitalen Lesegeräte statt. Diese gehören mit zum gewerblich geführten Lkw dazu und führen dazu, dass die tatsächlichen Zeiten im Vergleich zur Vergangenheit nicht mehr manipulierbar sind. Die Lkw-Pausenzeiten zählen somit zu einer Maßnahme des Gesetzgebers, um den Straßenverkehr sicherer zu machen.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, was sich hinter Lenk- und Ruhezeiten verbirgt. Eine Ruhezeit vom Lkw-Fahrer ist eine Zeit, in der keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Es geht daher nicht nur darum, in diesen Zeiten kein Fahrzeug zu bewegen. Neben dem reinen Lenken eines Fahrzeuges zählen das Be- und Entladen genau wie die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeuges oder die Bereitschaftszeit zu beruflichen Tätigkeiten. Auch zählt das Warten bei Formalitäten der Behörden mit zur Arbeitszeit und stellt keine Ruhezeit dar. Da die Lenk- und Ruhezeiten teilweise recht komplex sind, ist es wichtig, sich mit allen Regeln sowie mit möglichen Ausnahmen vertraut zu machen.
Regeln rund um Lenk- und Ruhezeiten
Durch Fahrerkarten und digitale Lesegeräte werden die Lenk- und Ruhezeiten genau dokumentiert. Es ist daher nicht mehr einfach möglich, diese Zeiten zu fälschen oder bei der manuellen Aufzeichnung doch die eine oder andere Zeit zu vergessen. Oder anzupassen. Eine Vielzahl von Regeln sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, die zur Vermeidung von Konsequenzen zu beachten sind:
- Es gibt eine maximale tägliche Lenkzeit. Diese beträgt 9 Stunden (zweimal wöchentlich darf sie 10 Stunden betragen)
- Wochenlenkzeiten: Maximal 56 Stunden in der Woche (Bei einer Doppelwoche, also zwei aufeinanderfolgenden Arbeitswochen, sind es 90 Stunden)
- Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden (innerhalb von einem Zeitraum von 24 Stunden)
- Aufteilung der Ruhezeit möglich: 9 Stunden am Stück als Minimum, die zweite Ruhezeit muss mindestens 3 Stunden am Stück betragen
- Die Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden (diese sind am Stück zu nehmen, spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden)
- Nach 4,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten erfolgen (aufteilbar in 15 Minuten und 30 Minuten)
Achtung: Mittlerweile darf die Wochenruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden! Parkflächen sind ebenfalls nicht mehr erlaubt. Vielmehr muss der Arbeitgeber für diese Zeiten eine angemessene Unterkunft mit sanitären Anlagen zur Verfügung stellen und die Kosten für diese tragen.
Es gibt immer wieder neue Regeln und teilweise eine striktere Umsetzung von diesen als es früher der Fall war. So durfte früher beispielsweise die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug oder auf Parkflächen verbracht werden, was jetzt nicht mehr der Fall ist. Für Fuhrparkleiter ist es daher entscheidend, sich um die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie um einen Blick auf aktuelle Bestimmungen zu bemühen. Diese Zeiten sind nicht nur im Inland zu beachten, sondern gelten genauso bei internationalen Fahrten und bei grenzüberschreitendem Verkehr.
Wer muss die Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind von allen Berufskraftfahrern einzuhalten. Dabei bezieht sich diese Definition auf Fahrer, die Personen oder Güter befördern. Allerdings müssen nur Fahrer diese Zeiten einhalten, die gewerbliche Fahrten durchführen. Wer private Fahrten durchführt und dabei ein Fahrzeug mit maximaler Gesamtmasse von 7.5 Tonnen fährt, muss die Zeiten nicht einhalten. In einem solchen Fall besteht auch keine Aufzeichnungspflicht der Fahrten, die sonst vorhanden und einzuhalten ist.
Konsequenzen bei der Missachtung der Lkw-Pausenzeiten
Sollten die Lkw-Pausenzeiten missachtet werden, drohen in jedem Fall bei einer Kontrolle Konsequenzen. Eine geringfügige Überschreitung der Zeiten von maximal 60 Minuten wird mit überschaubaren Bußgeldern geahnt. Allerdings handelt es sich dabei um Summen von etwa 50 Euro, um die ungefähre Höhe der Bußgelder zu nennen.
Es besteht natürlich genauso die Möglichkeit, hier schwere Verstöße gegen die Lkw-Pausenzeiten bei einer Kontrolle festzustellen. Bei schweren Verstößen gegen die gesetzlich bestimmten Lenk- und Ruhezeiten ist tatsächlich mit sehr hohen Strafen zu rechnen. Fahrer können in solchen Fällen mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld rechnen. Zu beachten ist dabei, dass zusätzlich hohe Bußgelder von bis zu 30.000 Euro für Unternehmen anfallen, die sich nicht an die Zeiten halten. Es ist daher im eigenen Interesse von Unternehmen, auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Zeiten zu achten und keine Überschreitung von diesen zuzulassen. Bei schweren Vergehen gehen die gesetzlichen vorgegebenen Zeiten ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für Arbeitgeber ebenfalls möglich.
Grundregeln rund um die Dokumentation
Nicht nur die Lenk- und Ruhezeiten an sich sind gesetzlich genau geregelt. Gleiches gilt auch für die Dokumentation der Zeiten in der gewerblichen Personen- und Güterbeförderung. Ein digitales Kontrollgerät zur Dokumentation der Zeiten ist bereits seit 2006 in Neufahrzeugen verpflichtend. Ein solches Kontrollgerät ist immer dann in das Fahrzeug einzubauen, wenn hier eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen vorhanden ist. Die Daten sind für einem Jahr zu speichern, auf der Fahrerkarte sind die letzten 28 Tage festzuhalten.
Bei einem Fahrzeuggewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen kann die Aufzeichnung handschriftlich erfolgen. Nach Möglichkeit stellt die digitale Form der Aufzeichnung jedoch eine sicherere Option dar. Für die handschriftliche Dokumentation ist mit einem Tageskontrollblatt zu arbeiten.
Tipp: Mit einem modernen Telematiksystem können Unternehmen die Dokumentation erfüllen und erhalten die Möglichkeit, weitere relevante Daten für die Verwaltung des Fuhrparks zu erhalten. Telematik ist daher gerade bei Lkws und anderen Nutzfahrzeugen von großem Interesse, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen.
Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten
Neben den genauen Regeln und umfassenden Vorschriften in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten sowie bezüglich der Dokumentation von diesen ist mit Kontrollen zu rechnen. Die Kontrollen führt die Polizei durch. Zusätzlich führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Kontrollen durch. Das digitale Kontrollgerät, welches vorhanden sein muss, wird bei solchen Kontrollen ausgelesen. Mit einer Überprüfung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten ist daher durchaus zu rechnen, es handelt sich nicht unbedingt um eine selten vorkommende Maßnahme der Behörden.
Eine Fahrerkarte ist für die Kontrolle mitzuführen. Ohne eine solche vorliegende Fahrerkarte, weil diese vergessen oder verlegt wurde, drohen im Falle einer Kontrolle Bußgelder. Das ist nicht zuletzt dadurch zu erklären, dass die Kontrolle ohne die Fahrerkarte erschwert wird. Auf der Fahrerkarte werden die Daten der letzten 28 Tage aufbewahrt, sodass eine Einsicht in die letzten Wochen möglich ist.
Bedeutung der Lenk- und Ruhezeiten für Fuhrparkleiter
Von großer Bedeutung sind Lenk- und Ruhezeiten für Fuhrparkleiter, die Berufskraftfahrer unter den Fahrern der Flotte haben. Lkw-Pausenzeiten sind einzuhalten, da sonst hohe Bußgelder für das Unternehmen drohen, die klar vermeidbar sind. Die Lenkzeiten beim Lkw müssen damit allen Berufskraftfahrern bekannt sein, die für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr zuständig sind. Fuhrparkleiter müssen somit die Maßnahmen aus dem EU-Mobilitätspaket für den Güterverkehr kennen und Details wie Lenkzeiten beim LKW genau kennen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen zählt zur Betriebssicherheit und zum Arbeitsschutz, da die Fahrzeuge bereitgestellte Arbeitsmittel darstellen. Im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVVsowie bei Erstunterweisung bei Dienstfahrzeug sind diese Details ebenfalls zu bedenken. Eine genaue Kontrolle, dass die Vorschriften eingehalten werden, ist somit immer im Interesse von Fuhrparkverantwortlichen. Hier liegt eine Verpflichtung zur Unterweisung in die korrekten Lenk- und Ruhezeiten vor.
Fazit
Es gehört mit zu den Aufgaben der Fuhrparkleiter, sich mit dem Thema Lenk- und Ruhezeiten auseinanderzusetzen. Grund dafür ist die gesetzliche Verpflichtung der Einhaltung dieser Zeiten für Berufskraftfahrer. Wichtig ist dabei, die gängigen Regeln genau wie mögliche Ausnahmen von diesen zu kennen. Nur dann ist es möglich, den Fahrern die Regeln im Rahmen einer passenden Unterweisung zu vermitteln und Methoden für die Einhaltung von diesen zu erarbeiten. Neben den genauen Zeiten und Regeln ist es für Fahrer wichtig, die korrekte Dokumentation zu beherrschen und die Konsequenzen im Falle von Verstößen gegen die Vorschriften zu kennen. Hilfreich ist für Fuhrparkverantwortliche in vielen Fällen eine intelligente Fuhrparkverwaltungssoftware sowie ein Telematiksystem zur besseren Umsetzung dieser Regeln und Pflichten für Berufskraftfahrer.
Häufige Fragen zu den Lenk- und Ruhezeiten
1. Gibt es Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten?
Eine Abweichung von den strikten Lenk- und Ruhezeiten ist möglich, wenn der Fahrer nicht rechtzeitig einen Halteplatz erreichen kann, um sie einzuhalten. Hier könnte es sich zum Beispiel um einen Unfall handeln, der für einen größeren Stau sorgt. Regelmäßiger Berufsverkehr sowie typische stark befahrene Strecken gehören jedoch nicht mit zu den Ausnahmen, da an diesen Stellen mit einer Zeitverzögerung zu rechnen ist.
Zu den weiteren Ausnahmen gehören außerdem Werkstattwagen für Montage sowie Wohnmobile, um nur einige Optionen zu nennen. Busse gehören bei einer maximalen Linienstrecke von 50 Kilometern ebenfalls zu den Ausnahmen. Fahrzeuge zur Pannenhilfe, für Rettungseinsätze oder solche, die für medizinische Zwecke zum Einsatz kommen, gehören ebenfalls zu den Ausnahmen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen stellen ebenfalls eine Ausnahme dar, wobei ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen dennoch ein Fahrtenschreiber vorhanden sein muss.
2. Wer muss die Lenk- und Ruhezeiten einhalten?
Einzuhalten sind Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern, die gewerblich Güter oder Personen befördern. Dabei gelten die Zeiten nicht nur, wie oft angenommen, für schwere Lkws mit einem Gewicht von mindestens 7,5 Tonnen. Lenkzeiten beim LKW sind auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zu beachten, selbst bei einem PKW sind Ruhezeiten einzuhalten. Ähnlich wie es auch sonst maximale Arbeitszeiten gibt, gibt es diese auch für die Nutzung von Fahrzeugen in gewerblicher Form.
3. Was passiert bei einer fehlenden Dokumentation der Lkw-Pausenzeiten?
Eine fehlende Dokumentation der Lkw-Pausenzeiten stellt einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen dar. Es ist in solchen Fällen mit Bußgeldern zu rechnen, da es sich um eine verpflichtende Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten bei Berufskraftfahrern handelt.
Zusätzliche Infos zum Thema Lenk- und Ruhezeiten
- Telematik bei Lkws: Nutzen für den Fuhrpark
- Telematik in der Logistik und im Transportwesen
- UVV Prüfung von Lkws: Bedeutung für den Fuhrpark
- Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark - Mehr Sicherheit für die Flotte
- Nachhaltige Mobilität: Telematik als Treiber für grüne Fuhrparks
- Schadenmanagement - Schadenerfassung effizient umgesetzt
- Fuhrpark Software zur Verwaltung der Halterhaftung
- Führerscheinkontrolle mit Avrios: So geht´s
- Die digitale Schadenakte: Effiziente Schadenbearbeitung im Fuhrpark
- Wartung im Fuhrpark: Service geht vor
Lernen Sie Avrios kennen.
Wir erklären Ihnen gerne die Vorteile unserer Fuhrparkmanagement Software. Noch besser ist es jedoch, Sie testen einfach unsere Anwendung für Ihre Flotte