Umweltbonus
In diesem Artikel erfahren Sie
1. Gründe für das Aus beim Umweltbonus: Warum gibt es den Umweltbonus nicht mehr?
2. Hintergründe, Förderungen und Begünstigte: Das förderte der Umweltbonus vor der Einstellung der Prämie.
3. Förderungen für E-Fahrzeuge: Vorstellung der weiterhin verfügbaren Förderungen für E-Fahrzeuge.
Mit dem Umweltbonus wurde die Umstellung zur E-Mobilität gefördert. Hohe Kaufpreise der E-Fahrzeuge schreckten viele Verbraucher erst einmal ab, doch durch die staatliche Förderung in Form von einem Umweltbonus wurde oftmals ein Kaufanreiz geschaffen. Erfahren Sie im Folgenden, was hinter dem Umweltbonus steckt und wie hoch diese Förderung ausgefallen ist.
Umweltbonus: Das steckt dahinter
Als Umweltbonus wurde ein staatliches Förderprogramm bezeichnet, bei dem der Kauf von Elektrofahrzeugen mit einer Prämie gefördert wurde. Zu Beginn wurden zusätzlich Plug-In Hybride gefördert. Diese staatliche Förderung hatte zum Ziel, die E-Mobilität zu unterstützen, die Zulassungszahlen zu steigern und somit die Klimaziele der EU zu unterstützen. Im Rahmen der Klimaziele gibt es klare Vorgaben, die mehr Elektroautos auf den Straßen vorsehen. Grund für die Förderung war unter anderem, dass die im Vergleich teuren E-Fahrzeuge auf diese Weise unterstützt wurden, um einen Kauf wahrscheinlicher zu machen. In Deutschland war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung genau wie für die Anträge für den Umweltbonus zuständig.
Was wurde mit dem Umweltbonus gefördert?
Mit dem Umweltbonus wurden zwischen 2020 und Dezember 2023 Fahrzeuge gefördert, die mit alternativen Antrieben betrieben wurden. Bis zum 1. Januar 2023 waren das neben reinen Elektrofahrzeugen auch Plug-In-Hybride. Im Jahr 2023 wurden noch rein batteriebetriebene Fahrzeuge gefördert. Somit wurde mit dem Umweltbonus besonders das Umdenken und der Einsatz von alternativ betriebenen Fahrzeugen gefördert. Die Steigerung der E-Mobilität war das wichtigste Ziel.
Gefördert wurden sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge, genau wie eine Förderung bei geleasten Fahrzeugen möglich war. Neben Plug-In-Hybriden und Elektrofahrzeugen wurden ebenfalls alternative Antriebe gefördert, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen. Fahrzeuge, die diesen Voraussetzungen entsprechen, wurden ebenfalls gefördert.
Begünstigte für den Umweltbonus
Bis zum 1. September 2023 gehörten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit zu den Begünstigten für den Umweltbonus. Im Zuge der schrittweisen Reduzierung der Förderung gehörten ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen zu den Begünstigten. Begünstigt waren damit alle Personen, die ein Elektrofahrzeug (oder vor dem 1. Januar 2023 auch einen Plug-In-Hybrid) gekauft hatten. Der Umweltbonus musste beantragt werden. Es gab somit keine Garantie auf eine automatische Auszahlung der Förderung.
Folgende Begünstigte gab es beim Umweltbonus:
- Käufer von Neuwagen, die ab dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden (rückwirkend war eine Auszahlung ebenfalls möglich)
- Gebrauchtwagen (Erstzulassung: ab dem 4. November 2019, Zweitzulassung ab dem 3. Juni 2020)
- Leasingfahrzeuge
Vorher vorhandene Fördersätze beim Umweltbonus
Im Jahr 2023 betrug der staatliche Anteil beim Umweltbonus 4.500 Euro bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro. Bei einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro betrug der Umweltbonus 3.000 Euro.
Vor dem 1. Januar 2023 war der Umweltbonus im Vergleich noch deutlich höher. Er betrug bei Elektrofahrzeugen 6.000 Euro Bundesanteil und 3.000 Euro Herstelleranteil. Das galt für einen Nettolistenpreis von weniger als 40.000 Euro. Bei Plug-In-Hybriden gab es 4.500 Euro Bundesanteil und 2.250 Euro Herstelleranteil. Für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von mehr als 40.000 Euro gab es 5.000 Euro Bundesanteil und 2.500 Euro Herstelleranteil. Für Plug-In-Hybride in der gleichen Preisklasse gab es 3.750 Euro Bundesanteil und 1.875 Euro Herstelleranteil.
Umweltbonus 2024: Gründe für das Aus der Förderung
Der Sparkurs der Regierung führte schon früher als gedacht zu einem Aus für den Umweltbonus. Ursprünglich war angedacht, dass die Förderung zum Jahresende von 2024 auslaufen soll und nicht bereits zum Jahresende von 2023. Schließlich wurde der Umweltbonus ab dem 18. Dezember 2023 eingestellt. Grund für das Aus der Förderung sind dabei fehlende Gelder, sodass die beliebte staatliche Prämie nicht mehr weiter ausgezahlt wird. Zuvor wurde bereits zum 1. September 2023 beschlossen, dass Unternehmen den Umweltbonus nicht mehr erhalten. Die eigentlich angedachten 3.000 Euro Umweltbonus für Privatpersonen bei Fahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro für 2024 wurden daher relativ kurzzeitig abgesagt.
Verfügbare Förderungen für E-Fahrzeuge
Der Umweltbonus steht ab 2024 nicht mehr zur Verfügung, wenn es um Förderungen von E-Fahrzeugen geht. Es gibt derzeit keine staatlichen Förderungen mehr für E-Fahrzeuge, was bei einem geplanten Kauf mit zu beachten ist. Auch wenn es keine Kaufprämie gibt, so ist die wegfallende KFZ-Steuer mit als Förderung anzusehen, die sich finanziell gesehen bei den Gesamtkosten bemerkbar macht.
Bedeutung für den Fuhrpark
Für den Fuhrpark ist das Ende vom Umweltbonus ganz klar mit entsprechenden Folgen verbunden. Die Prämie konnte vorher bei der Budgetplanung und bei der Berechnung der Gesamtkosten (TCO) eingeplant werden. Das führte dazu, dass E-Fahrzeuge und zuvor auch Plug-In-Hybride sich schneller auszahlten. Ohne Umweltbonus ist es wichtig, auf andere Vorteile der Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zu setzen. Dazu gehören nicht zuletzt geringere Wartungskosten sowie die wegfallende KFZ-Steuer für reine Elektrofahrzeuge. Zusätzlich ist es aufgrund der höheren Anschaffungskosten der Fahrzeuge wichtig, nach Möglichkeit auf längere Laufzeiten beim Leasing von rund 4 bis 5 Jahren zu setzen. Andernfalls entfallen die finanziellen Vorteile im direkten Kostenvergleich zum Verbrenner.
Das Ende vom Umweltbonus im Dezember 2023 ist für den Fuhrpark hingegen von geringerer Bedeutung, da die Förderung schon vorher für Unternehmen ausgelaufen ist. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich interessant, dass viele Hersteller jetzt Rabatte gewähren, um den Kaufanreiz wieder zu erhöhen. Das kann für Unternehmen entsprechend interessant sein, wenn die Umstellung auf E-Mobilität geplant ist.
Fazit
Der Umweltbonus stellte einen Kaufanreiz für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride dar, die im Vergleich beim Anschaffungspreis teurer sind als Verbrenner. Über einen begrenzten Zeitraum haben Privatpersonen und zuvor auch Unternehmen den Umweltbonus in Form einer Kaufprämie erhalten, wodurch sich der Anschaffungspreis entsprechend reduziert hat. Die Förderung war zeitlich begrenzt ausgerichtet und ist früher als vorher geplant, nämlich zum 17. Dezember 2023, ausgelaufen.
Zusätzliche Infos zum Thema E-Mobilität
- E-Book zum Aus der Elektroauto-Förderungen
- E-Book zum Mobilitätsbudget
- E-Book zur Ladeinfrastruktur & Ladekarten im Fuhrpark
- Umweltfaktoren E-Mobilität: So umweltfreundlich sind E-Autos
- Elektroautos im Fuhrpark: Herausforderungen und Integration
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Häufige Fragen zum Umweltbonus
1. Seit wann gibt es den Umweltbonus nicht mehr?
Der Umweltbonus ist zum 17. Dezember 2023 ausgelaufen. Neue Anträge für die Förderung sind seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr möglich.
2. Wofür gab es den Umweltbonus?
Den Umweltbonus gab es für den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie für Leasingfahrzeuge mit Batterieantrieb. Bis zum 1. Januar 2023 gab es außerdem den Umweltbonus mit einem geringeren Betrag für Plug-In-Hybride.
3. Worin bestand das Ziel vom Umweltbonus?
Das Ziel bestand in der Schaffung von Kaufanreizen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die zu einer Reduzierung von schädlichen CO2 Emissionen führen. Die Regierung führte den Umweltbonus ein, um trotz höherer Anschaffungskosten den Anreiz zu schaffen, verstärkt Elektrofahrzeuge zu kaufen (oder zu leasen).
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