CSRD

9/17/2024
 1 min

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive wird mehr Nachhaltigkeit für betroffene Unternehmen ab 2024 regelrecht zur Pflicht. Erfahren Sie jetzt, wie die neue Form der Berichterstattung aussieht und welche Auswirkungen auf Unternehmen mit eigener Flotte zu erwarten sind.

Luftverschmutzung durch eine Fabrik

Corporate Sustainability Reporting Directive: Bedeutung für die Flotte

Die Bedingungen rund um die Berichterstattung in Bezug auf die Nachhaltigkeit werden für Unternehmen mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) strenger. Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ab 2024 geplant und bedeutet Änderungen für betroffene Unternehmen. Gerade mittelgroße und größere Unternehmen mit einer eigenen Flotte sollten sich die Bedingungen und Regeln der Berichterstattung genauer ansehen. Eine Missachtung der Corporate Sustainability Reporting Directive ist nicht möglich, jedoch bietet es sich im Zusammenhang an, schon jetzt über Änderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Flotte nachzudenken.

Was ist die CSRD?

Unter der etwas sperrigen Bezeichnung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR) verbirgt sich eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Vor allem die Belegpflicht für CO2 Emissionen ist in diesem Zusammenhang zu beachten. Für Unternehmen ändert sich mit der neuen Form der Berichterstattung die Art und der Umfang von dieser, sobald es um das Thema Nachhaltigkeit geht.

Folgende Details gelten bei der CSRD-Berichterstattung:

  • Bericht erfolgt im Lagebericht des Geschäftsberichts
  • Erweiterter Umfang der Berichterstattung insgesamt
  • Betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro (Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro)
  • Betrifft kleine und mittlere Unternehmen wenn 2 der 3 folgenden Merkmale erfüllt sind:
  • Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
  • Über 700.000 Nettoumsatzerlöse
  • Mehr als 10 Beschäftigte

Was steht in der CSRD?

War es bisher nur erforderlich, die Meldepflichten in Bezug auf Umweltschutz, soziale Verantwortung, Korruption und Diversität in Vorständen einzuhalten, fallen diese Pflichten jetzt umfangreicher aus. In Zukunft sollen im Rahmen der CSRD Meldepflichten bei Nachhaltigkeitszielen, bei der Beschreibung der wichtigsten Risiken, bei Unternehmensrichtlinien sowie beim Geschäftsmodell und der Strategie erfolgen. Das bedeutet, dass die Meldepflichten umfangreicher ausfallen und es in Zukunft verpflichtend ist, Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Nur dann lässt sich eine Verbesserung der aktuellen CO2 Emissionen sowie der gesamten Situation im Unternehmen erzielen. Auffallend ist darüber hinaus, dass jetzt deutlich kleinere Unternehmen als bisher zu der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Kleinunternehmen müssen sich mit dem Thema weiterhin nicht beschäftigen.

Vertrag

Wann gilt die CSRD?

Seit 2018 gilt die aktuelle Form der Berichterstattung, die zukünftig von der Corporate Sustainability Reporting Directive ersetzt oder stark ergänzt werden soll. Damit ist derzeit bereits für viele Unternehmen eine Berichtserstattung verpflichtend, es handelt sich nicht um eine neuartige Vorgabe. Allerdings betrifft die derzeitige Berichterstattung vor allem größere Unternehmen und bezieht sich im Allgemeinen auf den Umweltschutz sowie auf die soziale Verantwortung und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unternehmen müssen von ihrem Konzept in den verschiedenen Bereichen berichten und angeben, falls kein Konzept vorhanden ist. Den Meldepflichten können betroffene Unternehmen derzeit noch im Jahresbericht nachkommen. Eine separate Meldung ist dabei möglich. Geplant ist der Beginn der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab dem 1. Januar 2024. Es bleibt abzuwarten, ob die aktuell ausgearbeiteten Richtlinien und Details exakt so in die Praxis umgesetzt werden.

Wer ist CSRD pflichtig?

  • Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
  • Firmen, Banken, Versicherungen (gelistete Unternehmen)

Die EU-Richtlinie 2014/95/EU bezieht sich damit nur auf große Unternehmen und betrifft derzeit kleine oder mittelgroße Unternehmen nicht. Die Berichterstattung ist nicht an bestimmte Umsätze oder Zahlen der Bilanz gekoppelt. Zusätzlich geht es in der Richtlinie zwar ebenfalls um Umweltschutz, jedoch weniger um Nachhaltigkeitsziele oder um konkrete Maßnahmen, die für eine Verbesserung der CO2 Emissionen an sich ergriffen werden. In Kraft getreten ist die Richtlinie im Dezember 2014 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen erstmalig im Jahr 2018 rückwirkend für 2017 den entsprechenden Bericht vorlegen mussten.

LKW Flotte

Ziele der neuen CSRD Bestimmungen

Wichtigstes Ziel der CSRD ist die Einführung von verpflichtenden Berichtsstandards, die nicht nur in einzelnen Ländern wie in Deutschland, sondern vielmehr in der gesamten EU gelten sollen. Zusätzlich soll die Rechenschaftspflicht der betroffenen Unternehmen bezüglich der Nachhaltigkeitsaspekte erhöht werden. Es handelt sich beim Thema Nachhaltigkeit um einen wichtigen Aspekt, von dem zahlreiche Unternehmen betroffen sind. Daher gehört es mit zu den Zielen der neuen Richtlinie, dass selbst mittelgroße und kleinere Unternehmen der Berichterstattung unterliegen, anstatt wie bisher nur große Unternehmen anzusprechen. Die Berichterstattung soll in Zukunft extern geprüft werden, ähnlich wie es bei der Finanzberichtserstattung der Fall ist. Ein geplantes einheitliches elektronisches Berichtsformat vereinfacht die Berichterstattung insgesamt und führt die Bedeutung der neuen Berichte vor Augen.

Ziel der CSRD ist dabei unter anderem, Unternehmen zum Umdenken zu bewegen und mehr Nachhaltigkeit in den Firmenalltag einzubringen. Ein gedankenloser Umgang mit der Höhe der CO2 Emissionen ist ohnehin durch zahlreiche entsprechende Regeln und Gesetze nicht mehr möglich. Eine Tatsache, die noch verschärft wird. Sämtliche von der neuen Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffene Unternehmen profitieren davon, wenn bereits im Jahr 2023 neue Lösungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit gefunden werden. Die hoch gesteckten Klimaziele der Regierung lassen sich nur durch die starke Unterstützung der Unternehmen erreichen. Eine langfristige, nachhaltigere Denkweise ist entscheidend, um Klimaziele der Regierung genau wie eigene Ziele der einzelnen Unternehmen zu erreichen.

Elektroauto im Park

Bedeutung der CSRD für die Unternehmensflotte

Falls das Unternehmen aufgrund der Merkmale, der Größe und des Umsatzes die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfüllen muss, ergeben sich daraus nicht zu unterschätzende Folgen für die Flotte. Nachhaltigkeitsziele können und sollten Unternehmen mit eigener Flotte sich setzen, es gibt jedoch keine Verpflichtung dazu. In Zukunft jedoch wird der Punkt Nachhaltigkeit immer weiter hervorgehoben, sodass es sich für größere Unternehmen schon bald nicht mehr um eine reine Option handelt. Mit dem Hintergrund, dass Verbrennerfahrzeuge nach und nach abgeschafft werden und schädliche CO2 Emissionen mit höheren Kosten verbunden sind, lohnt sich der Umstieg auf nachhaltige Lösungen in der Flotte. Nachhaltigkeitsziele als Unternehmen zu setzen, intensiv zu verfolgen und die Erfüllung zu beobachten, gehört dann zum Unternehmensalltag dazu. Schließlich sind einzelne Ziele und Maßnahmen in Zukunft genauer zu berichten, wodurch Unternehmen nicht mehr den einfachen Weg ohne mehr Nachhaltigkeit in der Flotte gehen können.

Alternative Antriebe wie ein Elektroauto sind dabei besonders gefragt und kommen für immer mehr Unternehmen in Frage. Ein Imagegewinn ist dabei genauso zu erwarten wie ein langfristiger Kostenvorteil. Das gilt besonders für Unternehmen, die eine eigene Ladeinfrastruktur aufbauen und sich für Alternativen im Rahmen der Mobilität interessieren. In jedem Fall spielt das Thema Nachhaltigkeit in der Unternehmensflotte mit neuen Richtlinien wie der Corporate Sustainability Reporting Directive eine noch größere Rolle. Es lohnt sich daher schon im Jahr 2023 den Fokus auf Veränderungen zu setzen, neue Strategien zu erarbeiten und zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen. Die technischen Voraussetzungen für zukünftige Nachhaltigkeitsberichte, beispielsweise mit einem Umweltdashboard in der Fuhrparkmanagement-Software, sind im Idealfall ebenfalls frühzeitig zu schaffen, um Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu verhindern.

Fazit: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der Flotte beachten

Die ab 2024 geplante Corporate Sustainability Reporting Directive zeigt nur, dass die allgemeine Entwicklung von Flotten und Mobilität in Richtung der größeren Nachhaltigkeit gehen muss. Neben der Berichterstattung und dem Fokus auf geringere CO2 Emissionen ist in diesem Zusammenhang das Aus der Fahrzeuge mit Verbrennermotor ab 2035 nicht zu unterschätzen. In unserem E-Book zum Thema „E-Mobilität im Fuhrpark“ erhalten Sie weitere Informationen für eine möglichst effiziente Umstellung auf nachhaltigere Antriebe. Zusätzlich ist eine genaue, digitale Berichterstattung in Bezug auf die Flotte, Nachhaltigkeitsziele und Umweltdaten im Allgemeinen besonders wichtig für die Erfüllung der neuen Richtlinien. Wir von Avrios bieten mit unserer intelligenten Fuhrparkmanagement-Software die Möglichkeit, mit einem Klick relevante Zahlen aufzurufen und Berichte vereinfacht zu erstellen. Erstellen Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Account und prüfen Sie, welche Möglichkeiten digitales Fuhrparkmanagement für Ihre Flotte bietet.

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Text von:
Sina Burghardt

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