BGV d29

9/17/2024
 1 min

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind auch im Fuhrpark relevant – insbesondere die DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV d29), die sich mit Fahrzeugen befasst. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung achten die Berufsgenossenschaften bei einem Unfall darauf, ob dieser auf eine Verletzung oder Nicht-Einhaltung der UVV-relevanten Vorschriften zurückzuführen ist. Ist dies der Fall, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass die Berufsgenossenschaft ihre Leistung verweigert.

Fuhrparkmanager sollten deshalb mit den folgenden drei Pflichten vertraut sein und deren Durchführung sicherstellen:

– Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen (umgangssprachlich als Fahrzeug-UVV bekannt)
Fahrzeugkontrolle durch das Fahrpersonal
Fahrerunterweisung (umgangssprachlich als Fahrer-UVV bekannt)

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Text von:
Sina Burghardt

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