Abschreibung

9/17/2024
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Das Thema Abschreibung ist spätestens dann von Bedeutung, wenn im Unternehmen eine Anschaffung getätigt wird. Sobald das Unternehmen beispielsweise einen Firmenwagen für die Flotte kauft, ist die Abschreibung von Bedeutung. Das Fahrzeug gehört nach dem Kauf zum Betriebsvermögen des jeweiligen Unternehmens, in dem Kapital gebunden ist. Wie jede Maschine und jedes Gerät verliert ein Fahrzeug an Wert, wenn die Zeit vergeht. Die Erfassung der Wertminderung ist in der Buchhaltung als Abschreibung bekannt. Verschiedene Abschreibungsmethoden kommen je nach Fahrzeugnutzung zum Einsatz. Wir betrachten an dieser Stelle planmäßige genau wie außerplanmäßige Abschreibungen sowie verschiedene Abschreibungsmethoden.

AfA Tabelle: Wertminderung gemäß Abschreibungstabelle

Von Bedeutung ist an dieser Stelle noch die Absetzung für Abnutzung (AfA). Für die Abschreibung von einem Firmenwagen sind bestimmte Werte verbindlich, die nicht einfach selbst vom Unternehmen festzulegen sind. Vielmehr ist hier die offizielle AfA-Tabelle heranzuziehen, die Zeiten der Abschreibung festlegt. Bereits seit 2001 werden PKWs über 6 Jahre abgeschrieben, LKWs werden über 9 Jahre abgeschrieben. Die Zeit der Abschreibung entspricht damit der gewöhnlichen Nutzungsdauer. Daher wird bei einem PKW von einer Nutzungsdauer von 6 Jahren ausgegangen, die sich entsprechend auf die Abschreibung auswirkt.

Darüber hinaus ist es beim Thema der Abschreibung wichtig, auf den Anschaffungswert zu achten. Nicht nur die Abschreibung laut AfA-Tabelle ist hier wichtig, genauso geht es um die Behandlung einzelner Güter. So ist beispielsweise noch auf die Besonderheit der geringwertigen Wirtschaftsgüter zu achten. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind solche, die einen Anschaffungswert von maximal 1.000 Euro aufweisen. Diese können als Poolabschreibung direkt abgeschrieben werden. Bei einem Betrag bis 800 Euro kann eine Sofortabschreibung erfolgen. Das ist beispielsweise bei elektronischen Geräten wie Laptops oder Smartphones oft der Fall. Im Gegensatz zu einem PKW, der über Jahre hinweg abzuschreiben ist, können die Kosten bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut sofort geltend gemacht werden. Der zu versteuernde Gewinn verringert sich auf diese Weise. Durch richtig umgesetzte Abschreibungen sparen Sie daher Steuern.

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Es gibt bei der Abschreibung von Firmenwagen verschiedene Methoden, die nutzbar sind. Wir unterscheiden im Wesentlichen zwischen der linearen und der leistungsbezogenen Abschreibung. Beide Begriffe sollen genau wie die Einsatzmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile genauer aufgeführt werden. Darüber hinaus spielt die degressive Abschreibung ebenfalls eine Rolle, sodass wir diese drei Methoden näher vorstellen. Die jeweilige Entscheidung für eine Methode hängt unter anderem mit der Nutzung des Firmenwagens zusammen. Die Tatsache, ob es sich um einen neuen oder einen gebrauchten PKW handelt, ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Achtung: Der Betriebsgewinn, der zu versteuern ist, reduziert sich um die Beträge der Abschreibung. Das führt dazu, dass eine passende Methode zu wählen ist und die Abschreibung definitiv von Bedeutung ist. Andernfalls führt das Unternehmen gegebenenfalls zu hohe Steuersummen ab. Fuhrparkleiter sollten sich entsprechend mit der Abschreibung von Firmenwagen befassen. Im Idealfall in gemeinsamer Arbeit mit der Buchhaltung. Dabei kann die Buchhaltung nur in begrenztem Maß bestimmen, welche Abschreibungsmethode für die Fahrzeuge der Flotte ideal ist.

In der Buchhaltung wird die Summe der Abschreibung als Aufwand verbucht. Der Gewinn des Unternehmens wird daher reduziert. Es ist für jedes Unternehmen wichtig, mit passenden Summen abzuschreiben und eine Abschreibung vorzunehmen. Nur dann lassen sich die passenden Summen versteuern, die relevant sind.

Lineare Abschreibung: Der konstante Wertverlust

Es handelt sich um die einfachste, da konstante Form der Abschreibung. Diese findet in den meisten Fällen Anwendung und schreibt über die Nutzungsjahre gleiche Beträge ab. Die fest vorgeschriebenen Nutzungsjahre von 6 oder 9 Jahren erleichtern die Berechnung. Bei der linearen Abschreibung wird ein gleichmäßiger Wertverlust unterstellt, der nicht mit der Nutzung des Fahrzeuges in Verbindung steht.

Für die lineare Abschreibung sind die Anschaffungskosten entscheidend. Sie nutzen den Netto-Anschaffungspreis ohne berechnete Mehrwertsteuer. Diese Regelung ist sowohl für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind als auch für Kleinunternehmer relevant. Unter keinen Umständen zählt die Mehrwertsteuer, die auf den Netto-Anschaffungspreis aufgeschlagen wird, zur Grundlage für die Abschreibung. Gesprochen wird von aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, die sich wie folgend berechnen:

Nettopreis ohne Mehrwertsteuer (der Listenpreis)+ Preiserhöhungen (z. B. Kosten für Sonderausstattung/ Zubehörteile)– Preisreduzierungen (Reduzierung des Preises durch gewährte Rabatte)+ Anschaffungsnebenkosten (Kosten, die durch die Inbetriebnahme des Fahrzeugs entstehen, z. B. ein Nummernschild)= Anschaffungskosten als Grundlage für die Abschreibung

Sobald die wie beschrieben berechneten Anschaffungskosten bekannt sind, werden diese durch die vorgegebene Nutzungsdauer geteilt. Also durch 6 oder durch 9, um beim Beispiel der Firmenfahrzeuge zu bleiben. Der dabei herauskommende Betrag ist der Abschreibungsbetrag, welcher ab dem Kauf über 6 Jahre hinweg als Wertminderung gebucht wird. Dann ist das Fahrzeug abgeschrieben. Diese einfache Rechnung gilt für Neuwagen, jedoch nicht für Gebrauchtwagen. Ein Rechenbeispiel für die lineare Abschreibung finden Sie im weiteren Verlauf des Artikels.

Achtung: Im ersten Jahr ist der abzuschreibende Betrag pro Jahr durch 12 zu teilen, um einen monatlichen Wert zu erhalten. Wurde das Fahrzeug beispielsweise am 1. Oktober eines Jahres erworben, wird es im ersten Jahr nur für 3 Monate abgeschrieben. Im letzten Jahr der Abschreibung ist ebenfalls ein anteiliger Wert zu berechnen, der in diesem Beispiel für entsprechend 9 Monate anfällt. Damit ist eine monatsgenaue Abschreibung mit exakten Zahlen möglich. Es ist hingegen nicht möglich, einfach von vollen Jahren auszugehen, da der Fahrzeugkauf selten direkt am 1. Januar eines Jahres erfolgt.

Die Leistungsabschreibung für Firmenwagen

Eine schwankende, also nicht gleichmäßige Nutzung kommt bei Firmenwagen ebenfalls vor. Diese lässt sich beispielsweise durch ein Fahrtenbuch belegen. In einem solchen Fall ergibt die lineare Abschreibung weniger Sinn. Die leistungsbezogene Abschreibung für Firmenwagen ist dann besser geeignet und geht auf die Besonderheiten der Nutzung ein. Entscheidend ist für diese Form der Abschreibung keine Nutzungsdauer, sondern eine (geschätzte) Gesamtleistung. Sehr beliebt ist die Angabe einer Gesamtleistung in Kilometern bei Firmenwagen. Für die Dokumentation ist dann ein Fahrtenbuch entscheidend. Dieses ist in digitaler Form deutlich schneller und mit weniger Aufwand zu führen. Ein Rechenbeispiel für diese Methode finden Sie zur weiteren Veranschaulichung ebenfalls in diesem Artikel.

Degressive Abschreibung

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung handelt es sich bei der degressiven Abschreibung nicht um gleichbleibende jährliche Beträge. Vielmehr wird unterstellt, dass die Abschreibung in den ersten Jahren höher ist und dann immer weiter sinkt. Üblich ist diese Abschreibungsmethode nur bei einer minimalen Abschreibungsdauer von 5 Jahren und mehr. Firmenwagen können damit unter die degressive Abschreibung fallen.

Entscheidend für den genauen Abschreibungsbetrag ist stets der Restbuchwert. Der Satz an sich bleibt gleich, durch den sinkenden Restbuchwert sinken jedoch auch die abgeschriebenen Beträge. Schließlich ergibt sich bei einem Abschreibungssatz von 25 Prozent bei einem Restbuchwert von 40.000 Euro eine höhere Summe als bei einem Restbuchwert von 25.000 Euro. Daher sinken die Abschreibungsbeträge jedes Jahr weiter. Sie benötigen daher für die Berechnung unbedingt den jährlichen Restbuchwert sowie den AfA-Satz nach der AfA-Tabelle, um hier korrekt vorzugehen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Fahrzeuge der Flotte mit der gleichen Methode abgeschrieben werden. Zusätzlich ist eine Änderung der Methode in einem neuen Wirtschaftsjahr möglich.

Die Frage ist an dieser Stelle, wann eine degressive Abschreibung beim Firmenwagen Sinn ergibt. Angenommen es handelt sich um einen PKW mit einem alternativen Antrieb, bei dem bei der Anschaffung ein besonders hoher Wert vorhanden ist. Hier ist der Wertverlust durch ständige Entwicklungen in diesem Bereich und durch immer neu auf den Markt kommende Fahrzeuge besonders hoch. Das führt dazu, dass eine lineare Abschreibung nicht die beste Lösung darstellt. In den ersten Jahren fällt der Wertverlust deutlich höher aus als in späteren Jahren kurz vor dem Ende der Abschreibungszeit. Passend dazu greift die degressive Abschreibung, bei der die Abschreibungssätze nach hohen Anfangswerten immer weiter sinken. In den ersten Jahren sinkt durch die höhere Abschreibung entsprechend das zu versteuernde Einkommen. Die steuerliche Erleichterung ist durch die degressive Abschreibung besonders hoch. Der Wertverlust lässt sich in gewisser Weise ausgleichen, die niedrigeren Steuerzahlungen sind ganz klar für das Unternehmen von Vorteil.

Achtung: Die Vorgaben für die degressive Abschreibungsmethode ändern sich immer wieder. Hier ist ein Blick auf die aktuelle Situation wichtig, um eine passende Entscheidung zu treffen. So war zwischen 2011 und 2019 keine degressive Abschreibung möglich. Seit dem 1. Januar 2020 ist diese Abschreibungsmethode wieder einsetzbar. Diese beträgt das 2,5-fache der linearen AfA und maximal 25 Prozent des Restbuchwertes. Da hier vor dem Jahr 2007 noch maximal 30 Prozent des Restbuchwertes möglich waren, ist es entscheidend, die aktuellen Bedingungen zu beachten.

Abschreibung berechnen – Beispiele

Rechenbeispiel für die lineare Abschreibung:

Anschaffungsbetrag: 40.000 Euro

Fahrzeugart: PKW (Abschreibung über 6 Jahre)

Abschreibungssatz jährlich: 16,66 Prozent oder 6.666 Euro

Vollständige Abschreibung im Bereich Anlagevermögen nach 6 Jahren.

Die genannte Summe gibt die jährliche Wertminderung des PKWs in diesem Fall an. Der Wert reduziert sich Jahr für Jahr um knapp 17 Prozent. Diese Summen sind im Rechnungswesen festzuhalten, um stets exakte Vermögenswerte und genaue Zahlen zu erhalten. Das einfach gehaltene Rechenbeispiel geht vom Beginn der Abschreibung im Januar aus. Dadurch sind im ersten und letzten Jahr des Abschreibungszeitraumes keine anteiligen Summen abzuschreiben.

Rechenbeispiel für die leistungsbezogene Abschreibung:

Wir gehen von einer Gesamtleistung von 200.000 Kilometern bei einem gekauften PKW aus. Die Anschaffungskosten betrugen 50.000 Euro. Das ergibt einen abzuschreibenden Betrag von 0,25 Euro pro Kilometer. Die gefahrenen Kilometer des Fahrzeuges schwanken stark, wodurch keine einheitliche Summe abzuschreiben ist.

Jahr 1: 30.000 Kilometer

Jahr 2: 15.000 Kilometer nach aufwendiger Reparatur

Jahr 3: 25.000 Kilometer

Jahr 4: 30.000 Kilometer

Jahr 5: 45.000 Kilometer durch eine Dienstreise

Jahr 6: 30.000 Kilometer

Jahr 7: 25.000 Kilometer

Bei diesem Beispiel entspricht die Nutzungsdauer 7 Jahre, bis die geschätzte Gesamtleistung erfüllt wurde. Darüber hinaus ist die Abschreibung im 2. Jahr sehr gering, da eine umfangreiche Reparatur wenig gefahrene Kilometer ermöglichte. Diese Zahlen lassen sich mithilfe eines Fahrtenbuches nachweisen und führen dazu, dass die leistungsbezogene Abschreibung die beste Option darstellt.

Rechenbeispiel für die degressive Abschreibung:

Der PKW ist degressiv abzuschreiben. Wir haben zuerst die AfA-Tabelle befragt und sehen dort einen Abschreibungssatz von 16,66 Prozent über 6 Jahre. Diese Grundlage lässt sich jetzt auf die degressive Abschreibung übertragen.

Fahrzeugart: PKW (Abschreibung über 6 Jahre)

Anschaffungskosten: 40.000 Euro

Abschreibungssatz jährlich: nach linearer AfA 16,66 Prozent oder 6.666 Euro

Degressive Abschreibung: 25 Prozent maximal, da der AfA Wert mal 2,5 über 25 Prozent liegt

Abschreibung Jahr 1: 10.000 Euro (25 Prozent von 40.000 Euro)

Abschreibung Jahr 2: 7.500 Euro (25 Prozent von 30.000 Euro Restbuchwert)

Abschreibung Jahr 3: 5.625 Euro (25 Prozent von 22.500 Euro Restbuchwert)

Abschreibung Jahr 4: 4.218 Euro (25 Prozent von 16.875 Euro Restbuchwert)

Abschreibung Jahr 5: Wechsel auf lineare AfA mit einem Abschreibungssatz von 4.219 Euro

Abschreibung Jahr 6: Restabschreibung von erneut 4.219 Euro

Wir gehen für das vorliegende Rechenbeispiel wieder von einem Fahrzeugkauf zum 1. Januar aus. Der Wechsel im 5. Jahr auf die lineare Abschreibung liegt daran, dass ab diesem Jahr eine höhere Abschreibung möglich ist. Die degressive Abschreibung läge unter der linearen, die gesamte Nutzungsdauer müsste sich verlängern, wenn weiterhin degressiv abgeschrieben wird. Daher ist hier immer zu berechnen, ab wann ein Wechsel sinnvoll erscheint, um hier die besten Ergebnisse zu erzielen. Die degressive Abschreibung bietet somit vor allem in den ersten Nutzungsjahren eine steuerliche Erleichterung im Vergleich zur linearen Abschreibung. Die jeweilige Leistung oder Nutzung des PKWs müssen Sie dabei nicht weiter beachten.

Sonderabschreibung im ersten Abschreibungsjahr beachten

Es besteht zudem für einige Unternehmen die Möglichkeit, Sonderabschreibungen zu nutzen. Auf diese Möglichkeit soll entsprechend noch kurz eingegangen werden, um die optimale Umsetzung der Abschreibung zu ermöglichen. Das Einkommensteuergesetz berücksichtigt kleine und mittlere Betriebe hier gesondert.

Eine Sonderabschreibung kann im Anschaffungsjahr in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zu den Sätzen der AfA-Tabelle erfolgen. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Eine Nutzung von mehr als 90 Prozent in betrieblicher Form muss im Anschaffungsjahr (sowie im Folgejahr) erfolgen
  • Eine Nutzung in diesen beiden Jahren von maximal 10 Prozent für private Fahrten geht damit einher
  • Der Gewinn aus dem Vorjahr darf nicht mehr als 200.000 Euro betragen (bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder das Betriebsvermögen aus dem Vorjahr beträgt maximal 235.000 Euro

Darüber hinaus sind besondere Regelungen bei der Abschreibung von privat genutzten Fahrzeugen zu beachten. Diese fallen insbesondere dann ins Gewicht, wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils zu beachten ist. Der Grund für die hier genannten Änderungen sind die Einnahmen, die mit dem Fahrzeug erzielt werden. Das bezieht sich auf die Versteuerung für Unternehmen, sodass bei einer privaten Nutzung möglicherweise der Steuerberater entscheiden muss, welche Lösung die beste darstellt.

Wann sind Firmenwagen abzuschreiben?

Entscheidend ist bei der Abschreibung von Firmenwagen, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wurde. Bei geleasten Fahrzeugen geht das Fahrzeug nicht in den Besitz des Unternehmens ein. Ein gekauftes Fahrzeug unterliegt hingegen den Regeln und Richtlinien der Abschreibung. Die Wertminderung bei einem gekauften Fahrzeug ist immer zu erfassen, wodurch ein gekaufter Firmenwagen abzuschreiben ist. Die genaue Erfassung nach gesetzlichen Vorgaben in der Buchhaltung wird als Abschreibung bezeichnet. Im Rechnungswesen lässt sich somit die Wertminderung von Firmenwagen exakt erfassen und nachweisen. Die Gliederung der Bilanz wird im Handelsgesetzbuch geregelt, da hier die Erfassung von Fahrzeugen korrekt vorzunehmen ist

Firmenwagen, die geleast sind, sind daher nicht abzuschreiben. Grund dafür ist, dass das Fahrzeug nicht in den Besitz des Betriebes übergeht. Bei gekauften Fahrzeugen, die voll in das Betriebsvermögen übergehen, ist immer zwischen einem neuen und einem gebrauchten PKW zu unterscheiden.

Gibt es Unterschiede in der Abschreibung zwischen neuen und gebrauchten Firmenwagen?

Tatsächlich gibt es bei der Abschreibung von Firmenwagen erhebliche Unterschiede zwischen neuen und gebrauchten Fahrzeugen. Die zuvor genannte AfA-Tabelle findet nur bei Neuwagen Anwendung, nicht jedoch bei Gebrauchtwagen. Beachten Sie zudem, dass eine Abschreibung als Betriebsausgabe verbucht wird. Die Privatfahrten mit einem Firmenwagen sind jedoch als Betriebseinnahmen zu verbuchen. Bei der privaten Überlassung des Fahrzeuges an den Fahrer ist der geldwerte Vorteil entsprechend zu versteuern. Dadurch verlängert sich in der Regel die Abschreibungsdauer bei einer linearen Abschreibung.

Wichtig ist bei Neu- und Gebrauchtwagen ein Blick auf die mögliche private Nutzung eines Fahrzeuges. Darüber hinaus ist die Abschreibung bei einem Neuwagen durch klare Anschaffungskosten und feste Vorgaben bezüglich der Nutzung recht einfach umsetzbar. Sie brauchen sich lediglich für eine der bereits vorgestellten Abschreibungsmethoden zu entscheiden. Ein wenig komplexer ist dieser Vorgang jedoch bei gebrauchten Fahrzeugen, bei denen es keine ganz so klar umsetzbaren Vorgaben gibt.

Die Abschreibung von gebrauchten Fahrzeugen: Eine komplizierte Einschätzung

Ganz so klar ist der Fall jedoch bei Gebrauchtwagen nicht. Hier sind keine klaren Tabellen vorhanden, die Anwendung finden. Vor dem Beginn der Abschreibung ist daher das Alter des Fahrzeuges genau wie der Kilometerstand bei Nutzungsbeginn zu ermitteln. Anhand dieser Zahlen ist es einfacher möglich, die gesamte Leistung zu schätzen. Außerdem ist die geschätzte jährliche Nutzung der Fahrzeuge zu berechnen, um die Abschreibung vorzunehmen. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Unternehmen eher Neuwagen oder geleaste Fahrzeuge zum Einsatz kommen, soll die Abschreibung gebrauchter Fahrzeuge nur kurz erwähnt werden. Entscheidend ist bei Gebrauchtfahrzeugen aber immer die zu erwartende Restnutzungsdauer. Diese ist für den Abschreibungssatz von Bedeutung, um überhaupt eine Rechnung zu ermöglichen.

Achtung: Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die gesamte Nutzungsdauer länger als 6 Jahre betragen. So ist ein gebrauchtes Fahrzeug mit einem Alter von 8 Jahren noch immer abzuschreiben, zumindest für 1 oder 2 weitere Jahre. Eine vollständige Abschreibung direkt nach dem Kauf entspricht somit nicht den üblichen Vorgaben des Finanzamtes.

Abschreibung von PKWs: Die richtige Methode wählen

In vielen Unternehmen ist das Leasen von Fahrzeugen die bevorzugte Anschaffungsmethode. Doch selbstverständlich ist es weiterhin mit üblich, Fahrzeuge zu kaufen, die dann in das Eigentum des Unternehmens übergehen. Um diese Posten im Anlagevermögen richtig zu behandeln, ist die Abschreibung von Firmenwagen zu beachten. Mit dem Thema der Abschreibung von PKWs sowie der Wahl der passenden Abschreibungsmethode müssen Sie sich daher nur beim Fahrzeugkauf befassen. Bei der Verwendung von ausschließlich geleasten Fahrzeugen in der Flotte entfällt die Notwendigkeit dieses Vorgehens.

Jeder Firmenwagen verliert mit der Zeit an Wert, ohne Ausnahmen. Dieser Wertverlust lässt sich mit der Abschreibung buchhalterisch festhalten. Die Wahl der passenden Methode und die korrekte Umsetzung der Abschreibung sind damit entscheidend. Da mit gekauften Firmenwagen eine größere Kapitalbindung stattfindet, sollten Fuhrparkleiter entsprechend die beste Option für das Unternehmen auswählen.

Häufig gestellte Fragen zur Abschreibung

Was bedeutet AfA?

Unter AfA versteht sich die Absetzung für Abnutzung. Bei abzuschreibenden Gegenständen sind Abschreibungszeiten genau vorgegeben, um hier beliebig festgelegten Zeiten vorzubeugen. AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums werden herangezogen, um klare Daten für die Anwendung der Abschreibung zu erhalten.

Wie lange dauert die Abschreibung von Firmenwagen?

Die Abschreibung von Firmenwagen beträgt laut offizieller Angaben 6 Jahre. Dieser Zeitraum bezieht sich auf die Abschreibung von Neuwagen. Gebrauchte Firmenwagen sind mit anderen Zeiten abzuschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung?

Die lineare Abschreibung beinhaltet jährlich gleiche Beträge, die eine gleichmäßige Abschreibung ermöglichen. Bei der degressiven Abschreibung stehen sowohl der Restbuchwert als auch die restliche Nutzungsdauer im Fokus. Die anfänglich höhere Abschreibung sinkt mit der Zeit, sodass keine jährlich identischen Beträge abgeschrieben werden.

Der größte Unterschied zwischen beiden Abschreibungsmethoden besteht in der Behandlung der jeweiligen Fahrzeuge. Die degressive Abschreibung nimmt einen größeren Wertverlust an. Nach der Anschaffung ist die Abschreibung von höheren Summen möglich, wodurch der zu versteuernde Gewinn entsprechend sinkt. Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem von der folgenden Wertminderung sowie von der Nutzung der Fahrzeuge ab.

Wann findet eine außerplanmäßige Abschreibung statt?

Eine außerplanmäßige Abschreibung kommt bei einem dauerhaften Wertverlust zum Einsatz. Ist der Firmenwagen beispielsweise durch einen Unfall so stark beschädigt, dass die restliche Abschreibungszeit nicht mehr als Nutzungszeit anzusehen ist, findet hier eine außerplanmäßige Abschreibung statt. In diesem Fall ist der Restbuchwert zum Zeitpunkt des Unfalls zu prüfen. Beträgt dieser zum Beispiel noch 8.000 Euro im 5. Jahr der Nutzung, kann dieser Restbuchwert vollständig im Jahr abgeschrieben werden.

Normalerweise müsste im Rahmen der planmäßigen Abschreibung noch ein weiteres Jahr abgeschrieben werden. Die Regelung der außerplanmäßigen Abschreibung ist bei einem Verlust, einem großen Schaden oder jeder Form des dauerhaften Wertverlustes von Bedeutung.

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Text von:
Sina Burghardt

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