1 %-Regelung
Die 1 %-Regelung ist für die private Nutzung eines Dienstwagens von Bedeutung. Es handelt sich bei der privaten Nutzung um einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Die Regelung besagt, dass 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert wird. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden, was sich vor allem bei geringer privater Nutzung lohnen kann.
Das steckt hinter der 1 %-Methode
Die private Nutzung eines Geschäftswagens gilt als geldwerter Vorteil und muss darum versteuert werden. Hier gilt eine pauschale Versteuerung von 1 Prozent des Bruttolistenpreises. Dabei ist zu beachten, dass mögliche Rabatte keine Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage haben. Gebrauchtwagen werden somit mit der gleichen Grundlage versteuert wie Neuwagen. Als gesetzliche Grundlage für die genannte Versteuerung gilt §8 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Ausstattung des Fahrzeuges hat Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage. Eine kostspielige Sonderausstattung führt beim Fahrzeugkauf zu einer höheren Steuerlast. Die 1 %-Regelung gilt für gekaufte Fahrzeuge des Unternehmens genau wie für geleaste Fahrzeuge. Für das Unternehmen ist die Besteuerung ebenfalls von Bedeutung und ist frühzeitig abzustimmen. Auf diese Weise lassen sich verfälschte Abrechnungen oder zu geringe Summen vor der Versteuerung vermeiden. Die Höhe des Bruttolistenpreises ist bei Neuwagen direkt vom jeweiligen Händler anzugeben. Ein wenig komplexer fällt die Berechnung bei Gebrauchtwagen aus. Gibt es jedoch vom Händler keine Angaben, dann kann hier der detailliert aufgestellte ADAC-Katalog zur Berechnung hinzugezogen werden.
Berechnung 1 % Regelung – Beispiel Lohnabrechnung
Ein Rechenbeispiel zeigt die Auswirkungen der 1 %-Regelung:
Bruttolistenpreis 40.000 €
1 % vom Bruttolistenpreis 400 €
0,03 % pro Kilometer Arbeitsweg (Annahme 10 Kilometer) 120 €
Gesamter geldwerter Vorteil 520 €
Der berechnete geldwerte Vorteil wird monatlich auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Abweichende Fahrtwege lassen sich durch die Berechnung mit 0,03 % vom Bruttolistenpreis leicht selbst berechnen. Diese Summe ist nach dem geltenden Steuersatz der jeweiligen Person zu versteuern. Dabei machen Rabatte oder das Alter des Fahrzeuges keinen Unterschied aus. Das führt dazu, dass höhere Summen monatlich auch zu versteuern sind. Ein längerer Arbeitsweg erhöht die zu versteuernde Summe. Gleiches gilt für einen höheren Bruttolistenpreis. Es ist damit für Dienstwagenfahrer von Bedeutung, vor einer Entscheidung diese Berechnung durchzuführen.
Hinweis: Steuervergünstigungen beim geldwerten Vorteil sind bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben möglich. Diese hängen in der genauen Höhe jedoch von verschiedenen Kriterien ab. Genauere Informationen finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Thema E-Mobilität.
1-Prozent-Regelung für Selbstständige
Nicht nur im Rahmen einer Anstellung ist es möglich, die 1-Prozent-Regelung zu nutzen. Selbstständige, die ihr Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich nutzen, können auf diese Weise vorgehen und im besten Fall steuern sparen. Neben der 1-Prozent-Regelung ist hier ebenfalls die Nutzung von einem Fahrtenbuch möglich. Entscheidend für die genaue Versteuerung und Einstufung in das Privat- oder Betriebsvermögen ist die jeweilige betriebliche Nutzung.
Von Bedeutung ist die 1-Prozent-Regelung für Selbstständige, wenn mindestens 50 Prozent aller Fahrten betrieblich bedingt sind. Bei einer geringeren betrieblichen Nutzung ist die Regelung nicht relevant.
Besondere Regelungen für Hybdrid- und Elektroautos
Die Versteuerung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen fällt geringer aus, um die E-Mobilität auch in Unternehmen zu stärken. Entscheidend sind für die genaue Berechnung der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges sowie die Antriebsart. Das bedeutet, dass Sie ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von weniger als 60.000 € mit nur 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis versteuern müssen. Elektroautos mit einem höheren Listenpreis sowie Hybridfahrzeuge sind mit 0,5 % vom Bruttolistenpreis zu versteuern.
Die 1 %-Regelung ist damit für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb günstiger. Die steuerlichen Vorteile können dazu führen, dass sich die pauschale Versteuerung lohnt.
1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch: Die richtige Wahl treffen
Das Fahrtenbuch ist eine detaillierte Übersicht über alle privaten und geschäftlich durchgeführten Fahrten. Es muss aktuell und vollständig geführt werden, damit es vom Finanzamt anerkannt wird. Zu jeder Fahrt müssen Datum, Ort, Anfangs- und Endkilometerstand, Zweck der Fahrt und die Kundenanschrift festgehalten werden. Das macht das Führen eines Fahrtenbuchs recht zeitintensiv.
Ein Fahrtenbuch muss gebunden sein und darf weder nachträgliche Eintragungen noch zusätzlich eingeklebte Blätter enthalten. Einfacher ist damit die Arbeit mit einem digitalen Fahrtenbuch – wie zum Beispiel das von VIMCAR. Es erfasst alle Fahrten automatisch, nur die Kategorisierung muss man noch selbst durchführen.
Bei der Wahl der Versteuerungsmethode ist genau abzuwägen, welche Methode am meisten Sinn macht. Fährt man wenig privat oder ist das Fahrzeug hochpreisig, dann lohnt sich in der Regel das Fahrtenbuch.
ProContra1-Prozent-RegelungEinfache Option ohne viel Aufwand im AlltagJe nach Nutzung mit höherer Steuerlast als erforderlich verbundenFahrtenbuchSpart Steuern und bietet je nach Nutzung finanzielle VorteileAufwendige Führung des Fahrtenbuches (Jede Fahrt ist exakt zu erfassen, die Dokumentation muss lückenlos sein)
1 %-Regelung umgehen mit elektronischem Fahrtenbuch
Es gibt zwei Möglichkeiten, die 1 %-Versteuerung zu umgehen. Entweder man führt ein Fahrtenbuch, oder die Car Policy schließt eine private Nutzung aus. Damit würde die Notwendigkeit der Versteuerung des geldwerten Vorteils entfallen. Dieses Verbot muss in schriftlicher Form geregelt sein. Nur auf diese Weise lassen sich spätere Unklarheiten erfolgreich vermeiden.
Es sollten alle Optionen mal nachgerechnet werden. Zwar ist die 1 %-Regelung auf den ersten Blick recht einfach umsetzbar. Sie kann aber je nach Nutzung des Fahrzeugs mit höheren Steuern einhergehen. Auf jeden Fall sollten vor der Entscheidung die gefahrenen Kilometer genau festgehalten werden. Das ermöglicht eine Gegenüberstellung der zu versteuernden Summen.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, jeweils zum Jahreswechsel auf die jeweils andere Berechnungsgrundlage umzusteigen.
Vorteile von elektronischen Fahrtenbüchern
• Enorme Zeitersparnis.
• Finanzamtkonform.
• Automatische Dokumentation aller Fahrten.
• Nicht nachträglich manipulierbar.
• Spart bei wenig privaten Fahrten Steuern.
Fahrtenbuch App von VIMCAR
Das Führen eines Fahrtenbuchs muss heute nicht mehr mit einer aufwändigen handschriftlichen Dokumentation geschehen. Denn inzwischen gibt es elektronische Fahrtenbücher. Zum Beispiel das digitale und finanzkonforme Fahrtenbuch von VIMCAR.
Mit diesem Fahrtenbuch werden alle Daten einer Fahrt automatisch aufgezeichnet. Nur die Kategorisierung der Fahrt muss selbstständig durchgeführt werden. Für die Installation des Fahrtenbuches wird nur der Fahrtenbuchstecker im OBD-Anschluss des Fahrzeuges angebracht. Ohne Kabel und Werkstatt. Wie das das digitale Fahrtenbuch funktioniert, sehen Sie in diesem Video.
VIMCAR Fahrtenbuch-Funktionen im Überblick
Die aufgezeichneten Fahrten erscheinen automatisch in der VIMCAR App (Smartphone oder PC) und werden dann nur noch kategorisiert. Uhrzeiten, Adressen und die zurückgelegte Distanz müssen nicht mehr mühsam notieren.
• Intelligente Rückfahrterkennung
• Intuitives Kontaktbuch
• Übersichtliche Anlässe
• Praktische Verbrauchsanalyse
Wechsel von 1 %-Regelung zu Fahrtenbuch
Das Finanzamt akzeptiert einen Wechsel zwischen den beiden Versteuerungsmethoden nur zum Jahreswechsel oder wenn man ein neues Dienstfahrzeug erhält. Der Antrag auf einen Wechsel muss an das Finanzamt gestellt werden.
Fazit: Die 1 %-Versteuerung von Dienstwagen genau hinterfragen
Häufig akzeptieren Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer die 1 %-Regelung, ohne vorher nachgerechnet zu haben. Dabei kann es sein, dass diese Methode zu höheren Abgaben führt – unser Rechenbeispiel zeigt das auf. Mit der Verwendung von digitalen Fahrtenbüchern fällt es vielleicht ein wenig leichter, die richtige Entscheidung zu treffen.
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Ihre Vorteile:
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Häufig gestellte Fragen zur 1-Prozent-Regelung
Wann gilt die 1-Prozent-Regelung?
Sobald ein Dienstwagen privat genutzt wird, ist diese Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern. Dafür kommen wahlweise die pauschale 1 %-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs in Frage.
Wie wird die 1-Prozent-Regelung berechnet?
Basis für die Berechnung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Es handelt sich also nicht um den tatsächlichen Kaufpreis für das Fahrzeug, sondern um eine Preisempfehlung, die als Berechnungsgrundlage dient.
Wann lohnt sich die 1-Prozent-Versteuerung?
Die 1 %-Versteuerung lohnt sich dann besonders, wenn ein Fahrzeug mit einem größeren Streckenvolumen privat genutzt wird. In diesem Fall stellt die pauschale Versteuerung mit 1 % vom Bruttolistenpreis die günstigere Option dar, die auch noch mit geringem Aufwand verbunden ist. Auch für Selbstständige, die ihr Fahrzeug dienstlich und privat nutzen, lohnt sich oft die Pauschalversteuerung.
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