Geldwerter Vorteil
Sobald der Arbeitgeber Leistungen gewährt, die über das Gehalt hinausgehen, spricht man von einem geldwerten Vorteil. Vom Laptop über das Smartphone bis hin zu Rabatten und Gutscheinen sind dabei verschiedene Möglichkeiten vorhanden. Der häufig auch privat genutzte Dienstwagen ist ebenfalls als geldwerter Vorteil zu versteuern, da es sich dabei um eine zusätzliche Einnahme handelt, die als solche zu betrachten ist. Zu beachten sind dabei einige Details, um die richtige Versteuerung zu nutzen und die Bedeutung des Vorgehens zu erkennen.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Es handelt sich beim geldwerten Vorteil um eine Leistung, die vom Arbeitgeber gewährt wird. Diese Sachleistung oder Leistung geht über das reine Gehalt hinaus und wird nicht in Form von Geld ausbezahlt. Dazu zählen sämtliche Rabatte, Gutscheine, Vergünstigungen aller Art, technische Geräte wie Smartphones und Laptops sowie natürlich der zur Verfügung gestellte Firmenwagen. In vielen Unternehmen werden diese Sachbezüge zusätzlich angeboten und entsprechend beworben, da es sich für die Arbeitnehmer um einen erheblichen Vorteil handelt. Das gilt selbst bei einer erforderlichen Versteuerung, da es sich weiterhin um einen Vorteil handelt, der das Gehalt übersteigt.
Nicht zu unterschätzen ist dabei die Option, dass es sich um eine Alternative zur Gehaltserhöhung handelt. Diese Alternative zur Gehaltserhöhung geht mit Vorteilen für den Arbeitnehmer einher, sodass es teilweise interessanter ist, Sachbezüge anstelle der reinen Gehaltserhöhung zu erhalten. Die Akzeptanz ist in den meisten Fällen sehr hoch, sodass eine entsprechende Kommunikation durch die Personalabteilung von Bedeutung ist.
Geldwerten Vorteil versteuern
Als gesetzliche Grundlage für die erforderliche Versteuerung eines geldwerten Vorteils ist §8 Einkommensteuergesetz anzugeben. Im Gesetz steht, dass selbst Sachleistungen, die nicht in Form von Gehalt bezahlt werden, zu versteuern sind. Diese Bezüge gelten als Einnahmen, wodurch eine steuerfreie Verwendung hier nicht möglich ist. Da es sich um eine steuerpflichtige Einnahme handelt, ist der Wert steuerpflichtig sowie sozialversicherungspflichtig. Daraus ergibt sich, dass der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Zumindest ist das der Fall, sobald der steuerfreie Betrag überschritten wird.
Geldwerte Vorteile und Freibeträge im Überblick
Für Verwirrung sorgt in vielen Fällen der steuerliche Umgang mit dem geldwerten Vorteil. Zusätzlich ist zu beachten, dass es je nach genauer Leistung unterschiedliche Freigrenzen gibt, sodass hier im Idealfall klar ist, welcher Fall gerade vorliegt.
Geldwerte Vorteile in Kurzform:
- Steuerfrei bis zu maximal 44 Euro im Monat
- Rabatte für die Belegschaft sind bis zu maximal 1.080 Euro steuerfrei
- Liegt der Betrag über den Freigrenzen ist die gesamte Summe zu versteuern
- Einnahme laut Einkommensteuergesetz
- Alle Arten von Leistungen des Unternehmens, die über das Gehalt hinausgehen
- Beim Dienstwagen: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch
Sobald der geldwerte Vorteil höher als die Freigrenze ist, muss dieser versteuert werden. An dieser Stelle sollen die einzelnen Optionen genauer vorgestellt werden, um einen besseren Überblick über alle möglichen geldwerten Vorteile zu haben.
Geldwerter Vorteil durch Personalrabatte
Die Freigrenze von maximal 1.080 Euro jährlich ist zu beachten. Bei einem Rabatt von 10 Prozent bei einem Einrichtungshaus spart der Mitarbeiter bei einem Grundbetrag von 30.000 Euro ganze 3.000 Euro. Diese liegen allerdings oberhalb der Freigrenze, sodass die 3.000 Euro zu versteuern sind. Jedoch nicht voll, hier ist die Summe zu versteuern, die oberhalb der Freigrenze liegt. Dennoch liegt ein Vorteil gegenüber dem Originalpreis vor. Diese Regelung betrifft auch Rabatte für Fitnessstudios, Massagen und ähnliches, die oft vom Unternehmen angeboten werden.
Geldwerter Vorteil durch Förderungen und Schulungen
Sobald Seminare, Weiterbildungen oder sonstige Förderungen bezahlt werden, sind diese bei einem Zusammenhang mit dem Beruf steuerfrei. Dafür muss aber ein Zusammenhang mit dem Beruf klar erkennbar sein.
Geldwerter Vorteil durch Dienstwohnung
Gilt als geldwerter Vorteil und ist entsprechend zu versteuern. Dabei ist erst einmal zu ermitteln, wie hoch der tatsächliche geldwerte Vorteil ist. Bei einer Verbilligung ist beispielsweise eine vergleichbare nahe Wohnung hinzuzuziehen, für die die Miete zu errechnen ist.
Geldwerter Vorteil durch gesundheitsfördernde Maßnahmen
Hier sind maximal 500 Euro jährlich steuerfrei. Dazu kann eine Massage oder eine Physiotherapie zählen, die im Beruf gewährt werden. Der Besuch im Fitnessstudio zählt nicht dazu, dafür sind die Grenzen des Freibetrags von 1.080 Euro jährlich zu beachten.
Sachbezüge bis maximal 44 Euro monatlich
Von Tankgutscheinen bis hin zu Jobtickets sind hier ganz unterschiedliche Optionen mit dabei. Solange die Sachbezüge nicht über einem Wert von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Höhere Bezüge sind als geldwerter Vorteil entsprechend zu versteuern.
Geldwerter Vorteil durch Kinderbetreuung
Einige Arbeitgeber bieten einen kostenfreien Kindergarten im Betrieb. Erfolgt die Betreuung in einem solchen kostenlosen Kindergarten, muss diese nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Sollten Barzuschüsse zu einem Kindergartenplatz gegeben werden, sind diese ebenfalls steuerfrei. Entscheidend ist dabei, dass es sich um einen zweckgebundenen Zuschuss handelt, der keinen Bestandteil der Vergütung ausmacht. Nur dann ist dieser steuerfrei. Berechtigt sind nicht schulpflichtige Kinder, sodass es sich zusätzlich um eine zeitlich begrenzte Option handelt. Damit eine Versteuerung als geldwerter Vorteil nicht erforderlich ist, sind alle zuvor genannten Bedingungen zu erfüllen.
Betriebliche Altersvorsorge
Eine weitere Option bei den möglichen Sachbezügen ist eine betriebliche Altersvorsorge. Diese ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die gesetzliche Rente wird durch eine Form der Entgeltumwandlung aufgestockt, wodurch insgesamt weniger Steuern zu bezahlen sind.
Bonusmeilen
Dienstlich gesammelte Bonusmeilen dürfen bis zu einem jährlichen Freibetrag von 1.080 Euro privat genutzt werden. Dieser geldwerte Vorteil kann aber auf Ansage vom Arbeitgeber für dienstliche Flüge zum Einsatz kommen. Genaue Absprachen mit dem Arbeitgeber sind entsprechend in Bezug auf die Nutzung der Bonusmeilen von Bedeutung.
Geldwerter Vorteil Firmenwagen
Entscheidend ist für Fahrer von Dienstwagen die Frage, ob der Dienstwagen privat genutzt wird. Sobald der Dienstwagen für Privatfahrten zugelassen ist und eingesetzt wird, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die Privatnutzung beim Firmenwagen ist immer zu versteuern. Schließlich handelt es sich bei der Privatnutzung von Firmenwagen um einen geldwerten Vorteil, der sich aus dem Einsatz im privaten Bereich ergibt. Es gibt in Bezug auf die erforderliche Versteuerung zwei Möglichkeiten.
1-Prozent-Regelung
Bei der 1-Prozent-Regelung wird 1 Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert. Es handelt sich dabei um die klassische Form der Versteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen. Dafür sind Fahrten nicht exakt festzuhalten, wodurch der Arbeitsaufwand für die Versteuerung gering ausfällt. Die unkomplizierte Form ist für Fahrer eines Dienstwagens interessant, die einen recht hohen Gebrauch des Fahrzeuges im privaten Bereich haben. Als geldwerter Vorteil bei Dienstwagen ist in diesem Fall 1 Prozent vom Bruttolistenpreis zu versteuern. Daher stammt der Name 1-Prozent-Regelung.
Fahrtenbuch
Die Alternative ist das Fahrtenbuch, bei dem eine exakte Dokumentation aller Fahrten erforderlich ist. Ein geldwerter Vorteil bei Dienstwagen lässt sich so abhängig von der jeweiligen Nutzung des Fahrzeuges versteuern. Versteuert werden dann die privaten Fahrten, die vorzuweisen sind. Es hängt vom Fahrverhalten ab, welche Option die beste Variante darstellt. Vielfahrer profitieren nicht wirklich von einem Fahrtenbuch. Wer wenig fährt, bezahlt auf diese Weise jedoch weniger Steuern. Fahrer von Dienstwagen, die diesen privat nutzen, müssen daher den geldwerten Vorteil versteuern und sollten diese Regelung kennen. Zu beachten ist beim Fahrtenbuch die vollständige Aufführung aller Fahrten, die im Anschluss nicht zu verändern sind. Elektronische Fahrtenbücher machen die zeitaufwendige Dokumentation deutlich einfacher als es früher der Fall war.
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Geldwerter Vorteil bei Elektroautos
Ein geldwerter Vorteil bei Elektroautos ist mit einem geringeren Satz zu versteuern. Angenommen, die bereits vorgestellte 1-Prozent-Regelung kommt für die Versteuerung zum Einsatz, sind dabei geringere Sätze bei reinen Elektroautos zu beachten. Kostet das Elektroauto weniger als 60.000 Euro, beträgt die Versteuerung nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Erst bei einem höheren Bruttolistenpreis beträgt die Versteuerung 0,5 Prozent, was noch immer einer deutlichen Ersparnis im Vergleich zu einem Verbrennermotor bedeutet.
Immer wieder taucht außerdem auf, wie der geldwerter Vorteil beim Hybrid zu berechnen ist. Schließlich bieten nicht nur reine Elektroautos den Vorteil einer geringeren Versteuerung. Gleiches gilt genauso für andere alternative Antriebe. Ein geldwerter Vorteil beim Hybrid ist damit ebenfalls mit einem geringeren Satz zu versteuern als es bei klassischen Verbrennermotoren der Fall ist. Plug-In-Hybride werden entsprechend mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert.
Geldwerten Vorteil berechnen
Vor der Überlegung, ob der geldwerte Vorteil sich lohnt, ist es sinnvoll, eine Rechnung durchzuführen. Mit einem Firmenwagenrechner besteht die Möglichkeit, herauszufinden, wie sich der geldwerte Vorteil auswirkt. Ein Firmenwagenrechner zeigt entsprechend auf, ob und in welchem Umfang eine Versteuerung anfällt, wie sich diese auswirkt und mit welchen Folgen in finanzieller Hinsicht zu rechnen ist.
Häufige Fragen zum geldwerten Vorteil
1. Wie wird ein geldwerter Vorteil versteuert?
Es ist für den Arbeitgeber bei einem jährlichen geldwerten Vorteil von maximal 10.000 Euro möglich, den Betrag mit 30 Prozent Lohnsteuer zu versteuern. Ein höherer geldwerter Vorteil unterliegt dabei dem jeweiligen Steuersatz des Mitarbeiters. Üblich ist gerade bei Firmenwagen die Versteuerung über die 1-Prozent-Regelung oder mithilfe von einem Fahrtenbuch.
2. Wird der geldwerte Vorteil vom Brutto oder vom Netto abgezogen?
Weder noch, denn der geldwerte Vorteil wird im ersten Schritt zum Brutto addiert und im Anschluss vom Netto wieder abgezogen. Diese Vorgehensweise ist für Unternehmen wichtig, die eine korrekte Buchung vornehmen müssen. Da es sich beim geldwerten Vorteil um eine Leistung handelt, die das Einkommen erhöht, muss diese Leistung erst einmal auf das Bruttogehalt aufgeschlagen werden. Im nächsten Schritt werden erst Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und dann der geldwerte Vorteil abgezogen. Der Arbeitnehmer muss diese Summe bei der jährlichen Steuererklärung angeben.
3. Wo wird der geldwerte Vorteil bei der Steuererklärung eingetragen?
Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ist in der Steuererklärung einzutragen. Dort ist die Anlage N entscheidend, genauer gesagt der Bereich “steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuer-Abzug vorgenommen worden ist.” Da geldwerte Vorteile laut Einkommenssteuergesetz zu versteuern sind, darf der Eintrag in der Steuererklärung nicht fehlen.
4. Gibt es einen Freibetrag beim geldwerten Vorteil?
Der Freibetrag beim geldwerten Vorteil beträgt 44 Euro monatlich. Sollte der monatliche geldwerte Vorteil diesen Betrag unterschreiten, ist entsprechend keine Versteuerung erforderlich. Zusätzlich gibt es noch einen jährlichen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro, der ebenfalls zu beachten ist.
Zu beachten ist dabei, dass bei einem höheren Betrag als bei den monatlichen 44 Euro die gesamte Summe zu versteuern ist, nicht nur ein Teil dieser. Die Annahme, dass bei einem höheren Betrag nur die Differenz zu versteuern ist, entspricht damit nur bei der Rabattfreigrenze von 1.080 Euro den Tatsachen.
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