Leasing Rückgabe
Im Rahmen der Leasing Rückgabe eines Fahrzeugs am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags wird das Fahrzeug vom Unternehmen zurückgegeben. Dabei wird die Endabrechnung zu Mehr- und Minderkilometern, zur vertragsgemäßen oder übermäßigen Abnutzung und zu möglichen Schäden erstellt. Um die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs möglichst reibungslos zu gestalten, sind einige wichtige Kriterien zu beachten. Diese spielen vor allem dann eine Rolle, wenn die Abwicklung der Rückgabe nicht mit hohen Zusatzkosten einhergehen soll. Genaue Bedingungen zur Nutzung der Fahrzeuge sind im Rahmen der Car Policy und im Dienstwagenüberlassungsvertrag möglichst detailliert festzuhalten.
Wie gestaltet sich die Leasing Rückgabe?
Die Leasingauto Rückgabe ist für das Fuhrparkmanagement immer dann wichtig, wenn geleaste Fahrzeuge in der Flotte vorhanden sind. Leasing ist gerade bei einem Dienstwagen sehr beliebt, sodass in vielen Flotten Leasingfahrzeuge vorhanden sind. Die genaue Gestaltung der Leasing Rückgabe ist für einen reibungslosen Ablauf besonders wichtig. Zunächst einmal ist zu prüfen, wann genau jedes Fahrzeug zurückzugeben ist, um hier wichtige Termine nicht zu versäumen. Das Fahrzeug ist zum Vertragsende zurückzugeben, eine frühere oder spätere Abgabe ist hier in der Regel nicht vorgesehen. Sobald der Termin bekannt ist, wird ein Abgabetermin vereinbart.
An diesem Tag prüft ein Gutachter das Fahrzeug und achtet dabei auf den Zustand, die Gebrauchsspuren sowie mögliche Mängel. Im Anschluss an diese Prüfung erhält der Leasingnehmer einen Bericht, im Normalfall in Verbindung mit der Forderung einer Nachzahlung. Das ist die Kurzform der Leasing Rückgabe, die jedoch im Rahmen des Fuhrparkmanagements noch ein wenig erweitert werden sollte, um überhöhte Nachzahlungen zu verhindern.
In diesem Zusammenhang ist vor allem die Leasingrückgabe Aufbereitung zu beachten. Es ist nicht empfehlenswert, das geleaste Fahrzeug einfach nach dem Ende der Vertragslaufzeit ohne weitere Prüfung abzugeben. Auf diese Weise sind die nach der Fahrzeugrückgabe entstehenden Zusatzkosten schon so gut wie vorprogrammiert. Prüfen Sie das Fahrzeug vorher, inklusive des Kilometerstands, falls es sich um Kilometerleasing handelt. Mängel und Schäden lassen sich in vielen Fällen beheben. Außerdem ergibt es Sinn, einen Schadenkatalog anzufordern und genau zu dokumentieren, wie der Zustand des Fahrzeuges ist. Außerdem ist es nicht immer zu empfehlen, sofort bei allen Forderungen zu unterschreiben und diesen nachzukommen. Häufig ist es empfehlenswert, genauer zu prüfen, ob alle Forderungen gerechtfertigt sind.
Kilometerleasing Rückgabe
In diesem Zusammenhang ist auf Mehr- und Minderkilometer zu achten. Sobald eine Kilometervorgabe im Leasingvertrag vereinbart ist, ist vom Kilometerleasing die Rede. In diesem Zusammenhang liegt der Fokus bei der Kilometerleasing Rückgabe auf Mehr- oder Minderkilometern. Schließlich ist es nicht immer möglich, die Zielvereinbarung bezüglich der gefahrenen Kilometer einzuhalten. Teilweise liegt eine Toleranzgrenze von einigen Kilometern vor. Solange sich die gefahrenen Kilometer dann innerhalb der Toleranzgrenze bewegen, ist keine zusätzliche Zahlung erforderlich. Die Bedingungen der Leasinggesellschaften sind dabei gründlich zu prüfen, um sich vor zu hohen Kosten sowie vor erheblichen Nachzahlungen zu schützen.
Beim Kilometerleasing liegt das Restwertrisiko beim Leasinggeber. Zumindest in der Theorie. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die vereinbarte Gesamtfahrleistung möglichst eingehalten wird. Mehrkilometer werden berechnet. Minderkilometer werden eher in der Theorie als in der Praxis gutgeschrieben, da Gutschriften aufgrund von Ausschüttungsgrenzen meist geringer ausfallen. Teilweise erhalten Sie für Minderkilometer nur einen Bruchteil von dem zurück, was Sie für Mehrkilometer bezahlen würden. Es lohnt sich daher nicht, in diesem Zusammenhang von Anfang an eine höhere Fahrleistung anzugeben. Eine sehr gute Kalkulation der Fahrleistungen, des Bedarfs und der Nutzung durch die Fahrer ist damit entscheidend.
Prüfen Sie frühzeitig vor der Rückgabe, ob Mehr- oder Minderkilometer vorliegen. So können Sie noch gegensteuern. Dabei unterstützt Sie eine Fuhrparkmanagement Software, da die Kilometerstände regelmäßig überprüft werden. Je genauer die Datenlage im Fuhrpark bekannt ist, desto leichter ist ein Gegensteuern in der Praxis möglich. Dadurch ist es bereits vor der Leasing Rückgabe möglich, den aktuellen Stand zu kennen und entsprechend zu handeln. Es besteht zudem die Möglichkeit, Leasingverträge während der Laufzeit anzupassen. Allerdings sind Vertragsanpassungen eher zu empfehlen, wenn Sie sich noch ganz zu Beginn des Leasingvertrages befinden. Sonst handelt das Fuhrparkmanagement eher im Sinne des Leasingunternehmens und nicht zum eigenen Vorteil.
Fahrzeuge lassen sich untereinander in der Flotte tauschen. Wichtig ist, hier frühzeitig zu handeln und eventuell Fahrer mit einem hohen Privatanteil anzusprechen. Bei frühzeitigem Handeln lassen sich in vielen Fällen hohe Extrakosten vermeiden, die sonst bei der Leasing Rückgabe anfallen. Der genaue Umgang mit Mehr- und Minderkilometern ist im Leasingvertrag enthalten, sodass eine gewisse Kalkulation der eventuell anstehenden Kosten zumindest bei den Mehrkilometern möglich ist.
Restwertleasing Rückgabe
Es handelt sich beim Restwertleasing um eine Art des Leasings, die vom Kilometerleasing abweicht. Die monatliche Rate beim Leasing berechnet sich aus der Differenz zwischen Neupreis und Restwert. Daher geht es im Moment der Rückgabe um den Restwert des Fahrzeuges zu diesem Zeitpunkt. Der Restwert wird vorher vertraglich vereinbart, wichtig sind dabei realistische Werte, die zu prüfen sind. Schließlich handelt es sich hier um einen hypothetischen Restwert, hier liegen keine gefahrenen Kilometer der Berechnung zugrunde. Aus diesem Grund können die Raten beim Restwertleasing geringer ausfallen als beim Kilometerleasing.
Zu beachten ist dabei, dass niedrige Raten von einem höheren Restwert ausgehen. Der Restwert wird zusammen mit dem Leasingpartner vereinbart. Wichtig ist, dass Schäden genau wie Veränderungen des Marktumfeldes sowie Vertragsanpassungen während der Laufzeit das Restwertrisiko erhöhen.
Der tatsächliche Restwert zum Zeitpunkt der Leasing Rückgabe ist entscheidend. Sobald dieser höher als vereinbart ist, kann es zu Rückzahlungen kommen. Das ist in der Praxis jedoch seltener der Fall. Tatsächlich kommt es in der Praxis häufig zu Nachzahlungen. Diese erhöhen dann die geringen monatlichen Raten, die zuvor angefallen waren. Zu beachten ist beim Restwertleasing, dass es sich um einen nur schwer zu ermittelnden Wert handelt. Beim Kilometerleasing liegt ein fester Wert vor, der als Grundlage für weitere Berechnungen genutzt werden kann. Das ist beim Restwertleasing nicht der Fall. Daher kommt es nach der Restwertleasing Rückgabe oftmals zu Nachzahlungen, die das Budget im Fuhrparkmanagement recht stark belasten können. Es ist daher genau zu überlegen, ob es Sinn ergibt, auf diese Art des Leasings zurückzugreifen. Die Variante des Kilometerleasings ist im Normalfall die beliebtere Variante.
Leasing Rückgabe bei Schäden: Welche Mängel müssen Sie zahlen?
Die Leasingauto Rückgabe bei Schäden ist gesondert zu betrachten, um nur die Mängel zu bezahlen, bei denen dies vorgesehen ist. Zu unterscheiden ist letztlich immer in eventuell vorhandenen Schäden und Gebrauchsspuren am Fahrzeug. Es lohnt sich, das Fahrzeug vor der Rückgabe prüfen zu lassen. Vor allem bei Schäden besteht ein hohes Einsparpotenzial bezüglich der Rückgabekosten. Es kann sich lohnen, hier rechtzeitig zu handeln und alle wesentlichen Mängel und Schäden zu beheben. Das geht zwar ebenfalls mit Kosten einher, jedoch fallen diese in vielen Fällen geringer aus als beim Feststellen durch das Leasingunternehmen. Grund dafür ist nicht zuletzt, dass sonst häufig eine teurere Version der Reparatur vom Leasingunternehmen, beispielsweise durch die Vertragswerkstatt, genutzt wird. Hier werden sonst normalerweise die Maximalkosten angesetzt.
Beschädigungen, die die Verkehrssicherheit gefährden, sind in jedem Fall zu beheben. Großflächige Dellen oder Risse im Glas oder in Scheinwerfern sind ebenfalls genauer zu beachten. Interessant kann es in diesem Zusammenhang sein, auffällige Fahrer anzusprechen, die Fahrer zu schulen und eventuell ein Bonussystem für sichere Fahrer einzuführen. Prüfen Sie außerdem das Betriebsgelände, falls häufig Parkschäden an bestimmten engen oder schwierigen Stellen auftreten. Entsprechende Schulungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Parkschäden oder weiteren Schäden an Fahrzeugen, die an diesen Stellen auftreten. Auf diese Weise lässt sich die Anzahl von Schäden und Mängeln, die zu höheren Kosten führen können, häufig reduzieren. Einfache Maßnahmen führen hier häufig zu schnellen Erfolgen. Fahrer zu sensibilisieren und schadenfreies Fahren zu belohnen, ist hier oftmals eine gute Maßnahme. Dadurch entsteht eine wertvolle Signalwirkung.
Zunächst einmal ist jedoch zu prüfen, welche Mängel Sie bezahlen müssen. Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort, da jedes Leasingunternehmen ein wenig anders handelt. Mängel, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen, sind jedoch im Normalfall zu bezahlen. In der Praxis ist es üblich, gemeinsam mit dem Leasingpartner einen Schadenkatalog festzulegen oder einen solchen anzufordern. Auf diese Weise ist sofort bewusst, ob es sich um einen zu zahlenden Mangel handelt oder nicht. Wichtig ist dabei, dass Schäden nicht aufsummiert werden dürfen. Je genauer die Vorgaben sind oder je umfangreicher die Einzelheiten vorab definiert wurden, desto weniger unangenehme Überraschungen warten nach der Leasing Rückgabe.
Tipp: Bündeln Sie kleinere Schäden in Bezug auf die Reparatur zum Ende hin. Dadurch reduzieren Sie Selbstbehalte und anfallende Kosten. Sie dürfen Schäden vor der Leasingauto Rückgabe selbst reparieren – dieses Recht kann Ihnen die Leasinggesellschaft nicht verwehren!
Leasingrückgabe mit gewöhnlichen Gebrauchsspuren
Ein weiterer entscheidender Punkt bei der Rückgabe sind gewöhnliche Gebrauchsspuren des Fahrzeuges. Neben der bereits genannten Leasingauto Rückgabe bei Schäden handelt es sich oftmals um eine Leasingrückgabe mit gewöhnlichen, jedoch nicht übermäßig starken Gebrauchsspuren. Hier lässt sich daher der gewöhnliche und übermäßige Gebrauch unterscheiden. Der gewöhnliche Gebrauch, sichtbar in Form von Abnutzungserscheinungen, ist normal und wird nicht in Rechnung gestellt. Übermäßiger Gebrauch, der den Restwert des Fahrzeugs mindert, wird aber sehr wohl in Rechnung gestellt. Hier prüfen Leasinggesellschaften sehr genau und stellen in der Regel alles in Rechnung, was über den normalen Gebrauch hinausgeht. Der Übergang ist teilweise fließend, sodass es teils erforderlich ist, die Endabrechnung des Leasingunternehmens gründlich zu prüfen. Jedoch kann die Leasinggesellschaft nicht erwarten, dass nach der Nutzungsdauer ein Fahrzeug im neuwertigen Zustand zurückgegeben wird.
Als gewöhnlichen Gebrauch lassen sich beispielsweise der Verschleiß von Bremsen oder Teppichen, Zündkerzen oder leichte Kratzer am Tankdeckel bezeichnen. Auf dem Dach sowie auf den Klappen vorne am Auto können leichte Kratzer durch die Benutzung von Waschanlagen vorhanden sein. Das ist durch die regelmäßige Nutzung einer solchen Waschanlage ebenfalls als gewöhnliche Gebrauchsspur anzusehen. Kleine Mängel durch Steine, die zu leichten Dellen oder Kratzern geführt haben, zählen ebenfalls zu den gewöhnlichen Gebrauchsspuren. Solange klassische Gebrauchsspuren vorliegen, die zum Fahrzeugalter sowie zur Laufleistung passen, ist hier nicht von einem übermäßigen Gebrauch auszugehen. Erst bei einem Gebrauch über die Gebühr hinaus, der den Restwert über das normale Maß hinaus mindert, ist daher mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
Leasing Auto zurückgeben nach übermäßiger Abnutzung
Im Gegensatz zum gewöhnlichen Gebrauch ist bei übermäßiger Abnutzung mit zusätzlichen Kosten bei der Leasing Rückgabe zu rechnen. Wie schon erwähnt, ist der Übergang häufig so fließend, dass mögliche Forderungen des Leasingunternehmens gründlich zu prüfen sind. Als Grundregel ist davon auszugehen, dass es sich bei übermäßiger Abnutzung um solche Spuren handelt, die dem Alter des Fahrzeuges und der üblichen Nutzung eines Leasingfahrzeuges nicht entsprechen. Der Leasingnehmer haftet daher nach übermäßiger Abnutzung. In diesem Fall ist es aber nicht erforderlich, für die Reparatur des Fahrzeuges zu bezahlen. Vielmehr wird die so erfolgte Wertminderung im Vergleich zur üblichen Nutzung in Rechnung gestellt.
Nicht immer ist hier der Unterschied sofort ersichtlich. Es kann passieren, dass Leasinggesellschaften eine übermäßige Abnutzung angeben, die jedoch so nicht vorliegt. Schließlich ist es vollkommen normal, dass ein im Straßenverkehr verwendetes Fahrzeug mit Gebrauchsspuren zurückgegeben wird.
Leasing Auto vorzeitig zurückgeben: Ist das möglich?
Oftmals ist nur die Überlegung vorhanden, ein Leasing Auto eventuell später als vereinbart zurückzugeben. In Einzelfällen kann es jedoch genauso vorkommen, dass ein Fahrzeug vorzeitig zurückgegeben werden soll. Die Frage ist an dieser Stelle, ob das möglich ist oder ob es in diesem Zusammenhang Hindernisse von Seiten des Leasingunternehmens geben kann.
Da es nicht vorgesehen ist, ein Leasing Auto vor Ablauf der Vertragslaufzeit zurückzugeben, handelt es sich nicht um eine gängige Option. Es ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden, frühzeitig aus dem Vertrag auszutreten und das Fahrzeug vorzeitig zurückzugeben. In Ausnahmefällen ist es immer wieder möglich, ein Fahrzeug frühzeitig zurückzugeben. Dabei sind die jeweiligen Bedingungen der Leasinggesellschaft im Einzelfall genau zu prüfen. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass zwar die Möglichkeit eventuell besteht, jedoch nicht ganz einfach umsetzbar ist. Aufgrund der höheren Kosten, die für den Fuhrpark entstehen, ist es somit nicht wirklich empfehlenswert, ein Leasing Auto früher als gedacht zurückzugeben. Die Bedingungen sollten somit bei Vertragsabschluss genau geprüft und Laufzeiten sollten bedacht werden. So ist es beispielsweise für den anschließenden Umstieg auf ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb, wie ein Elektroauto, wichtig, erst einmal aktuelle Laufzeiten abzuwarten. Sonst ergeben sich Komplikationen, die Kosten steigen ebenfalls an, was nicht das Ziel ist.
Tipps für die Rückgabe von Leasingfahrzeugen
- Auto sorgfältig pflegen
In vielen Fällen ist Vorsorge besser als Nachsorge. Ein sorgfältiger Umgang mit dem Leasingfahrzeug kann zusammen mit der regelmäßigen Pflege zahlreichen Problemen vorbeugen. Schulen Sie die Fahrer der Flotte entsprechend und geben Sie im Idealfall in schriftlicher Form Hinweise zum gewünschten Umgang mit dem Fahrzeug. Dafür ist die Car Policy ideal. Je besser das Fahrzeug gepflegt wird und je klarer für alle Beteiligten der gewünschte Umgang damit ist, desto weniger Schwierigkeiten gibt es im Anschluss. Das gilt ganz eindeutig für die reibungslose Rückgabe von Leasingfahrzeugen sowie für die Reduzierung von zusätzlichen, kaum abwägbaren Kosten.
- Schadenkatalog anfordern
Fordern Sie vom Leasingunternehmen einen Schadenkatalog an. Auf diese Weise ist es deutlich einfacher einzuschätzen, was Sie erwartet und welche Forderungen folgen könnten. Ein solcher Schadenkatalog muss existieren und Sie haben als Vertragspartner die Möglichkeit, diesen anzufordern.
- Gründliche Aufbereitung des Leasingfahrzeugs vor der Rückgabe
Ein besonders wichtiger Punkt vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges ist ohne Frage die Aufbereitung dieses. Das Fahrzeug sollte vor der Leasing Rückgabe umfassend geprüft, betrachtet und gegebenenfalls repariert oder aufbereitet werden. Damit lassen sich oftmals vorhandene Mängel reduzieren, die sonst von der Leasinggesellschaft wohl angemerkt werden. In der Regel ist es für den Fuhrparkmanager günstiger, entsprechende kleine Mängel bei einer Vertragswerkstatt aufbereiten zu lassen. Vor allem in Verbindung mit einem angeforderten Schadenkatalog ist es möglich, mögliche Nachzahlungen stark zu mindern. Ohne eine gründliche Aufbereitung des Leasingfahrzeuges ist eine Leasing Rückgabe nicht zu empfehlen.
Häufig lassen sich Kratzer und Dellen, die übermäßig stark sind, am Ende bei einer intensiven Innen- und Außenreinigung erkennen. Es ergibt häufig Sinn, kleinere Mängel am Ende gebündelt bei der Aufbereitung zu reparieren. Die Reparatur von Schäden sollte ohnehin gründlich geplant werden, um die anfallenden Kosten möglichst zu reduzieren.
- Fahrzeugzustand im Rückgabeprotokoll dokumentieren
Neben der zuvor genannten, gründlichen Aufbereitung und Überprüfung des Fahrzeuges ist es sinnvoll, den aktuellen Zustand genau zu dokumentieren. Dabei kommt das Rückgabeprotokoll zum Einsatz. Die genaue Dokumentation in diesem schützt ebenfalls vor überhöhten oder wenig gerechtfertigten Forderungen von Seiten des Leasingunternehmens.
- Forderungen überprüfen
Es handelt sich vor allem bei der Unterteilung in gewöhnliche Gebrauchsspuren oder übermäßige Abnutzung somit um einen kaum zu kalkulierenden Kostenfaktor, der bei der Rückgabe von Fahrzeugen anfällt. Dennoch ist es zunächst wichtig, die Endabrechnung genau zu prüfen. Es kann vorkommen, dass ein übermäßiger Gebrauch unterstellt wird, der nicht vorliegt. Die Forderungen sind daher nicht einfach hinzunehmen, sondern zu prüfen, da diese nicht immer im Sinne des Unternehmens vorhanden sind.
Mängel oder Schäden, die festgestellt wurden, sind daher genau zu prüfen. Im Zweifelsfall liegt die Beweislast beim Leasingunternehmen. Durch entsprechende Kenntnisse sowie durch eine gründliche Vorbereitung der Rückgabe aller Fahrzeuge lassen sich hohe Rückgabekosten vermeiden. Grundsätzlich sind die jeweiligen Bedingungen im Leasingvertrag genau zu prüfen, um vorbereitet zu sein und um zu wissen, was möglicherweise anstehen kann.
Die Bedeutung der Leasing Rückgabe für den Fuhrpark
Wichtig ist die Rückgabe für den Fuhrpark immer dann, wenn Leasingfahrzeuge vorhanden sind. Bei einem Leasingfahrzeug steht der Zeitpunkt für die Rückgabe bereits im abgeschlossenen Vertrag fest. Sobald ein Fahrzeug gekauft wird, geht es in das Betriebsvermögen über, wodurch das Thema der Rückgabe nicht weiter relevant ist. Sobald in einem Fuhrpark ein Fahrzeug aber kurz- oder langfristig gemietet wird, spielt die Rückgabe eine erhebliche Rolle. Da im Anschluss hohe Rückgabekosten auftreten können, ist diese Thematik von großer Bedeutung für den Fuhrpark.
Die fristgerechte Rückgabe ist für die Fuhrparkverwaltung erforderlich, um den Vertrag mit dem Leasingunternehmen zu erfüllen. Dabei ist zu beachten, dass das Leasingunternehmen weiterhin Eigentümer des Fahrzeuges bleibt. Das Unternehmen wird nicht zum Eigentümer des Fahrzeugs, darf dieses jedoch unter Berücksichtigung der Absprachen im Leasingvertrag verwenden. Besonders bedeutsam sind hier die Zahl der gefahrenen Kilometer sowie der Zustand des Fahrzeugs. Bedeutsam ist das Thema Rückgabe für den Fuhrpark damit einerseits für die genaue Abstimmung der Beschaffung von neuen Fahrzeugen und andererseits zur Vorbeugung von zusätzlichen Kosten. Mögliche Kosten für Mängel am Fahrzeug oder für Mehrkilometer lassen sich bis zu einem gewissen Punkt reduzieren, wenn die Rückgabe frühzeitig beachtet wird.
Schwierig wird es, wenn das Thema Leasing Rückgabe vor dem fälligen Zeitpunkt nicht weiter beachtet wird. Dann kann es einige Wochen später zu einer kostspieligen Endabrechnung kommen. Dabei finden sich oft Mehrkilometer, die zu bezahlen sind, genau wie vorhandene Schäden auf der Abrechnung. Oder es kommt zu Minderkilometern, die jedoch, wie zuvor beschrieben, nur in Bruchteilen, wenn überhaupt, erstattet werden. Zu beachten ist jedoch, dass diese Schäden genau wie die Kriterien für das durchgeführte Gutachten kaum nachvollziehbar sind. Die Rückgabekosten am Ende eines Leasingvertrages zählen damit zu den kaum zu kalkulierenden Kosten im Fuhrpark. Die Bedeutung dieser Thematik ist entsprechend hoch, auch wenn es schwerfällt, die anfallenden Kosten genauer zu kalkulieren.
Häufige Fragen zur Leasing Rückgabe
Welche Rolle spielen Mehr- oder Minderkilometer bei der Leasing Rückgabe?
Mehr- oder Minderkilometer wirken sich stark auf die Kosten für das Leasingfahrzeug aus, die bei der Rückgabe anfallen. Mehrkilometer führen zu zusätzlichen Kosten, die kalkulierbar sind, wenn diese Tatsache frühzeitig bekannt ist. Im Idealfall sollten Mehrkilometer stark eingegrenzt werden, um diese Zusatzkosten zu vermeiden oder zumindest möglichst gering zu halten. Nur weil Minderkilometer vorliegen, muss das nicht automatisch zu einer (angemessenen) Erstattung von Seiten der Leasinggesellschaft führen. Vielmehr schützen sich die Leasinggesellschaften hier vor höheren Rückzahlungen, was bei vorliegenden Minderkilometern zu beachten ist. Grundsätzlich ist die Vereinbarung einer überhöhten Kilometerzahl daher nicht zu empfehlen, wenn es darum geht, Mehrkilometer zu vermeiden.
Wo ist ein Leasingfahrzeug zurückzugeben?
Genaue Bedingungen zum Ort der Rückgabe sowie zum Zeitpunkt sind im Leasingvertrag festgelegt. Es ist bei jeder Form der Automiete, egal ob kurz- oder langfristig, wichtig, dass der Ort der Rückgabe ebenfalls genauer bestimmt ist. Dabei kann es vorkommen, dass die Fahrzeuge bei einem Partner in der Region abgegeben werden oder eine Abholung durch das Leasingunternehmen erfolgt.
Wann steht die Leasing Rückgabe an?
Zu beachten ist an dieser Stelle die vereinbarte Vertragslaufzeit mit dem Leasinggeber. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Fahrzeug zurückzugeben. Nicht bei allen Leasinggebern ist hier mit Kulanz bezüglich der Rückgabe zu rechnen, falls das Fahrzeug länger gehalten werden soll. Der Wunsch nach einer längeren Nutzungsdauer ist vor allem dann häufig zu beobachten, wenn es zu Lieferverzögerungen beim neuen Fahrzeug kommt.
Soll ich ein Leasing Auto kaufen oder zurückgeben?
Zunächst einmal ist bei einem Leasing Auto nicht immer eine Kaufoption vorhanden. Daher kann es passieren, dass die Verpflichtung zur Rückgabe besteht. Falls eine Kaufoption besteht, ist zu überlegen, ob der Kauf mehr Sinn ergibt als das Leasing eines neuen Fahrzeugs. Dabei sind Kriterien wie der vorhandene Restwert genauso zu beachten wie die Struktur der Flotte und die Nutzung der Fahrzeuge. Wichtig ist, nicht automatisch bei einem Leasingfahrzeug von der Kaufoption auszugehen, da diese nicht immer gegeben ist.
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