Firmenwagen im Winter: Was darf man und was nicht?
Der Firmenwagen im Winter ist ein Thema großer Diskussionen. Oft ist nicht klar, welche Pflichten Fuhrparkleiter und Fahrer haben oder worauf zu achten ist. Dabei ergibt es Sinn, für klare Verhältnisse zu sorgen.
Der Einsatz von einem Firmenwagen im Winter sorgt immer wieder für Verwirrung. Es ist sowohl Fuhrparkleitern als auch Fahrern nicht immer klar, was sie dürfen und was nicht. Gesetzliche Regelungen wollen schließlich nicht gebrochen werden. Doch wer ist für die Winterreifen zuständig? Wer muss den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders beachten? An dieser Stelle erfahren Sie, welche Regelungen zu beachten sind und worauf alle Parteien in diesem Zusammenhang achten sollten.
Regelungen für die Dienstwagennutzung im Winter
In den meisten Unternehmen kommen die Firmenwagen im Winter unter schwierigen Straßenverhältnissen zum Einsatz. Eis, Schnee und Glätte können das Fahren genauso erschweren wie es bei Dunkelheit und allgemein schlechter Sicht der Fall ist. Diese Straßenverhältnisse können bei Außenterminen für Probleme sorgen und erfordern neben Winterreifen eine passend für den Winter gestaltete Form der Fahrzeugüberprüfung. In diesem Zusammenhang ist nicht nur an mögliche Bußgelder zu denken, die bei Missachtung einer solchen Fahrzeugüberprüfung drohen, sondern genauso an eine höhere Unfallgefahr. Daher sind spezielle Regelungen für die Dienstwagennutzung im Winter empfehlenswert. Noch ist das allerdings nicht in allen Flotten der Fall. Es lohnt sich unbedingt, hier eventuell neue Regelungen aufzustellen, damit die Fahrer wissen, was von ihnen erwartet wird und was sie nicht tun dürfen.
Firmenwagen im Winter: Hinweise für Fuhrparkleiter
Eines steht fest: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die den Fuhrparkleiter dazu anhält, Winterreifen aufzuziehen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang Vorsicht geboten, da der Firmenwagen im Winter einsatzbereit sein muss. Wenn Fuhrparkleiter wollen, dass der Firmenwagen zum Beispiel für wichtige Dienstfahrten zu Kunden zum Einsatz kommt, müssen Winterreifen aufgezogen sein. Andernfalls kann es passieren, dass der pflichtbewusste Fahrer das Fahrzeug stehen lässt und die vielleicht wichtige Fahrt nicht stattfindet. Deshalb ist es auch ohne gesetzliche Vorgaben empfehlenswert, sich um den Reifenwechsel zu bemühen und entsprechende Vorgaben zum Fahren im Winter in der Car Policy festzuhalten. Es handelt sich um eine zusätzliche Absicherung, die jedem Fuhrparkverantwortlichen langfristig zugute kommt. In diesem Zusammenhang sollten Fuhrparkleiter außerdem die Fahrer in Bezug auf passend ausgestattete Fahrzeuge sensibilisieren. Gleiches gilt für die Fahrweise. Durch umfassende Planung ist es häufig möglich, Missverständnisse bei der Fahrzeugnutzung oder gar Unfälle zu vermeiden.
Fuhrparkleiter sollten zusätzlich auf den Zustand der gesamten Flotte achten. Halten Sie die Fahrer dazu an, Frostschutzmittel nachzufüllen und prüfen Sie, ob in allen Firmenwagen Eiskratzer zur Verfügung stehen. Das beugt nicht zuletzt unnötigen Verspätungen oder Bußgeldern vor, die beispielsweise bei nicht ordentlich freigekratzten Scheiben drohen. Ein Blick auf alle möglichen Gefahren sowie auf die gesamte Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge zahlt sich aus. Auf diese Weise ist es durch effizientes Fuhrparkmanagement möglich, hohe Kosten bei Schäden zu reduzieren.
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Dienstwagen im Winter: Hinweise für Fahrer
Zahlreichen Fahrern von Dienstwagen oder Poolfahrzeugen ist nicht bewusst, dass Sie ein nicht passend für den Winter ausgestattetes Fahrzeug nicht fahren dürfen. Wenn also auf den Straßen winterliche Verhältnisse herrschen, jedoch keine Winterreifen vorhanden sind, ist das Fahrzeug stehenzulassen. Ganz gleich, ob damit wichtige Kundentermine oder Anweisungen des Vorgesetzten missachtet werden. Andernfalls besteht im Falle eines Unfalls kein voller Versicherungsschutz. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass jedes Fahrzeug vor Fahrtantritt zu überprüfen ist. Die Pflicht zur Überprüfung des Fahrzeuges liegt somit beim Fahrer. Oftmals sind die genauen Bestimmungen für die Nutzung von einem Firmenwagen im Winter in der Car Policy oder im Dienstwagenüberlassungsvertrag geregelt.
Es ist im eigenen Interesse für Fahrer, den Zustand des Fahrzeuges zu überprüfen und bei Eis und Schnee nicht ohne Winterreifen loszufahren. Die zu zahlenden Bußgelder sind sonst in der Regel vom Fahrer zu tragen, wenn er nicht seinen Pflichten nachkommt. Allerdings ist den meisten Arbeitgebern ein guter Teil eines Bußgeldes anzulasten, wenn die Strafe bei Terminen erfolgt, die mit Fahrzeug ohne Winterreifen wahrgenommen werden. Um Streitigkeiten, unnötige Bußgelder und eventuell eine höhere Unfallgefahr zu vermeiden, ist eine genauere Prüfung des Fahrzeugzustandes für jeden Fahrer wichtig. Darüber hinaus sollten Fahrer darauf achten, dass der Firmenwagen im Winter vielleicht schneller schmutzig wird als im Sommer. Die pflegliche Behandlung des Dienstwagens stellt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Verpflichtung dar. Es lohnt sich aus diesem Grund, nicht nur vorsichtig zu fahren und das Fahrzeug vor dem Start extra zu überprüfen, sondern auch, gelegentlich eine zusätzliche Autowäsche einzuplanen.
Übrigens: Fahrer müssen bei winterlichen Verhältnissen und der Nutzung von einem Firmenwagen im Winter selbst darauf achten, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Weder das erforderliche Eiskratzen noch der schwerfällige Verkehr bei Schnee und Eis erlauben eine Verspätung. In solchen Fällen greift das sogenannte Wegerisiko, welches der Fahrer auf dem Weg zur Arbeitsstelle selbst zu tragen hat.
Fazit: Regelungen für die Nutzung von Firmenwagen im Winter beachten
Die Nutzung von einem Firmenwagen im Winter erfordert klare Regelungen für alle Seiten. Wichtig ist dabei, zu erkennen, was zu beachten ist, was man darf und was unbedingt zu unterlassen ist. Fuhrparkverantwortliche sollten in diesem Zusammenhang für eine Sensibilisierung der Fahrer sorgen, um Missverständnissen vorzubeugen. Auf diese Weise lässt sich außerdem das Unfallrisiko mindern, sodass im Rahmen der Fahrerunterweisung nach UVV dieses Thema entsprechend bedacht werden sollte. Die passende Planung in Bezug auf den Wechsel auf Winterreifen mit entsprechender Erinnerung der Fahrer ist ebenfalls zu beachten. Auf diese Weise wissen alle Parteien, was zu erwarten ist und der wichtige Versicherungsschutz ist im Winter immer vorhanden.
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