Wie oft muss die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber erfolgen?

Die Führerscheinkontrolle gehört mit zu den wichtigen Aufgaben im Fuhrpark, die im Rahmen der Halterhaftung zu beachten sind. Erfahren Sie jetzt, wie häufig die Kontrolle durch Arbeitgeber erfolgen muss und welche Folgen bei Missachtung entstehen.

7.8.2024
23.1.2024
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 Minuten

In diesem Text erfahren Sie:

1. Häufigkeit der Führerscheinkontrolle: So häufig sollte sie in der Praxis im Fuhrpark stattfinden.

2. Versäumte Führerscheinkontrollen: Konsequenzen für den Fuhrparkverantwortlichen bei versäumten Kontrollen.

3. Urteile aus der Praxis: Offizielle Beschlüsse rund um versäumte Führerscheinkontrollen von Fahrern.

Eine wichtige Pflicht im Fuhrpark ist die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber. Doch wie häufig ist diese durchzuführen und welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber vernachlässigt wird? Gerichtsurteile aus der Praxis geben an dieser Stelle einen besseren Überblick als der reine Blick auf die geltenden Gesetze. Wichtig ist es dabei, die Bedeutung der Führerscheinkontrolle im Unternehmen hervorzuheben. Es handelt sich um eine wichtige Aufgabe im Flottenmanagement, die häufig noch nicht ernst genug genommen wird.

Häufigkeit der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber  

Die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber gehört mit zu den Pflichten, die im Rahmen der Halterhaftung einzuhalten sind. Es gibt zwar keine klare gesetzliche Vorschrift bezüglich der exakten Häufigkeit der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber, jedoch hat sich in der Praxis zweimal jährlich die Kontrolle als sinnvoll herausgestellt. Eine stichprobenartige Kontrolle der Führerscheine wäre ebenfalls möglich. Doch auch wenn im Gesetz keine genaue Häufigkeit der Führerscheinkontrolle genannt wird, ist eine halbjährliche Kontrolle dabei sinnvoll. Eventuell ergeben sich bei Fahrern mit Alkoholproblemen oder mit früheren Fahrverboten noch gesonderte Intervalle bei der Führerscheinprüfung.

Darüber hinaus ist bei der Vergabe von einem neuen Firmenwagen im Idealfall immer eine Führerscheinkontrolle durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn die letzte Kontrolle noch nicht lange her ist. Ein Sonderfall ist die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber bei Poolfahrzeugen. Hier sollte die Führerscheinkontrolle zur Sicherheit eigentlich jedes Mal durchgeführt werden, wenn ein neues Fahrzeug genutzt wird. Also bei jeder Nutzung von einem Fahrzeug. Das ist dann am einfachsten mit einer entsprechenden App umzusetzen, um den zeitlichen und organisatorischen Aufwand möglichst gering zu halten.

Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber wie oft
Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber - wie oft ist sie erforderlich?

Folgen von versäumten Führerscheinkontrollen 

Führerscheinkontrollen durch den Arbeitgeber müssen bei Fahrern des Fuhrparks durchgeführt werden. Soviel steht fest – es handelt sich nicht um eine optionale Aufgabe oder um etwas, was wenig relevant für den Fuhrpark ist. Die Folgen von versäumten Kontrollen fallen meist erst auf, wenn dann Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind. Das ist beispielsweise bei einem Fahrverbot der Fall. Dann fällt auf, dass die Führerscheinkontrolle nicht regelmäßig oder gar nicht durchgeführt wurde und der Arbeitgeber kann sich nicht mehr absichern. Die klassischen Folgen sind Geldbußen, wenn es um versäumte Führerscheinkontrollen geht. Allerdings sind auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich. Die genauen Konsequenzen hängen mit dem jeweiligen Fall zusammen.

Hinweis: Im Gesetz ist keine Häufigkeit der Führerscheinkontrolle genannt. Lediglich eine Kontrolle ist vorgeschrieben, die regelmäßig erfolgen sollte. Die genaue Häufigkeit der erforderlichen Führerscheinkontrolle ist sicherlich Auslegungssache. Dabei sind jedoch in jedem Fall Konsequenzen für Fahrzeughalter zu erwarten, wenn Fahrer ohne Führerschein fahren. Ganz sicher können sich Fuhrparkleiter theoretisch nur sein, wenn täglich eine Kontrolle durchgeführt wird, was in der Praxis jedoch eher unüblich ist.

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Mögliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Fuhrparkleiter

Für eine bessere Abschätzung der möglichen Konsequenzen geht es an dieser Stelle um einen Blick auf Urteile, die im Zusammenhang bereits erfolgt sind. Zwar zeigen bereits erfolgte Urteile, dass es nicht immer ganz klar ist, welche Konsequenzen bei versäumten Führerscheinkontrollen zu erwarten sind. Es wird aber auch schnell klar, dass bei Versäumnissen oder fehlenden Kontrollen immer mit Konsequenzen zu rechnen ist.

Eine unzureichende Führerscheinkontrolle geht für den Arbeitgeber mit Folgen einher. So hat das Amtsgericht München 2016 (Urteil 912 Cs 413 Js 141564/16) einen Arbeitgeber zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro verurteilt, der die Fahrerlaubnis. nicht ausreichend genug kontrolliert hatte. Dabei ist zu erwähnen, dass es sich um eine ausländische Fahrerlaubnis handelte, die auch nach mehr als 6 Monaten Wohnsitz in Deutschland nicht geändert wurde und somit keine Gültigkeit mehr besaß. Gerade bei einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen Fuhrparkleiter daher besonders aufpassen, um keine Konsequenzen zu befürchten.

Doch auch für Beschäftigte ergeben sich erhebliche Konsequenzen, wenn keine Fahrerlaubnis vorliegt und sich diese Tatsache nach einer Führerscheinkontrolle eingestellt hat. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.05.2010, Az. 10 Sa 52/10) hat beschlossen, dass ein Busfahrer, der ohne Fahrerlaubnis fährt, eine außerordentliche Kündigung erhalten kann.

Wie wichtig eine regelmäßige, rechtssichere Führerscheinprüfung ist, zeigen andere Urteile. Sowohl das KG Berlin (Urteil (3) 1 Ss 340/05 (86/05), NJ 2006, 324-325) und das Thüringer Oberlandesgericht (Urteil 1 Ss 111/06) haben beschlossen, dass eine Führerscheinprüfung erfolgen muss. Wenn diese jedoch vor kurzem noch erfolgt ist, sind Fahrzeughalter ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen. Anders gesagt sichert eine Führerscheinprüfung Arbeitgeber ab, wenn es dann doch noch zum Fahren ohne Führerschein kommt. Zwar ist dieser Punkt immer wieder Auslegungssache, doch es steht durchaus fest, dass eine gültige Führerscheinkontrolle vor weiteren Konsequenzen bewahren kann.

Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber Urteile
Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber - Urteile entdecken

Gründe für die Bedeutung der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber

Neben dem Hinweis darauf, dass es sich um eine Pflicht laut Gesetz handelt, gibt es noch weitere Gründe für die Bedeutung der Führerscheinkontrolle. In erster Linie lässt sich durch die regelmäßige Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber die Gefahr vom Fahren ohne Fahrerlaubnis reduzieren. Im §21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist klar geregelt, wann beim Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldbuße oder sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen ist. Arbeitgeber können sich mit vor den Konsequenzen absichern, indem eine regelmäßige Führerscheinkontrolle durchgeführt wird.

Zusammen mit einem gezielten Schadenmanagement und einem sehr guten Bußgeldmanagement besteht die Möglichkeit, frühzeitig von einem Fahrverbot zu erfahren und zu handeln. Eine regelmäßige Führerscheinkontrolle bietet daher dem Arbeitgeber Schutz und sorgt im Falle einer Kontrolle oder eines Problems dafür, dass keine sehr kostspieligen Folgen zu erwarten sind. Daher ist die Bedeutung der Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber so groß, da es sich um eine wichtige Aufgabe im Fuhrparkmanagement sowie um eine Absicherung für Unternehmen handelt. 

Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber App
Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber per App

Fazit

Versäumnisse bei der Führerscheinkontrolle können für Arbeitgeber schwere Folgen haben. Mögliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen sind je nach Fall möglich, wenn Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind. Dabei ist nicht zu unterschätzen, dass Fuhrparkverantwortliche im Rahmen der Halterhaftung persönlich für das Fahren ohne Führerschein haften. In vielen Unternehmen wird die Führerscheinkontrolle noch vernachlässigt. Es macht jedoch Sinn, sich um diese Thematik zu bemühen und eine sichere Lösung einzuführen.

Besonders praktisch ist dann die elektronische Führerscheinkontrolle, die von überall aus sehr einfach und schnell möglich ist. Fuhrparkleiter können das wichtige Thema für sich abschließen und wissen, dass die Aufgabe zuverlässig digital umgesetzt wird. So schützen sich Arbeitgeber zuverlässig vor den möglichen Konsequenzen, die eventuell bei der Missachtung der ordentlichen Führerscheinkontrolle drohen. Mit der digitalen Führerscheinkontrolle von Avrios können Fuhrparkleiter sich auf eine einfache, zeitsparende und zugleich rechtssichere Kontrolle der Führerscheine verlassen.

Zusätzliche Infos zum Thema Fuhrpark:

Häufige Fragen zum Thema Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber

1. Wie oft muss laut Gesetz die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber erfolgen?

Im Gesetz ist kein genaues Intervall angegeben, wenn es um die Häufigkeit der Führerscheinkontrolle geht. Um eine regelmäßige Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber zu gewährleisten, ist eine halbjährliche Kontrolle mittlerweile in der Praxis üblich.

2. Was ist mit einer regelmäßigen Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber gemeint?  

Genauer definiert ist die regelmäßige Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber nicht. Mindestens jährlich, besser zweimal jährlich sollte die Führerscheinkontrolle schon erfolgen. Zwar ist eine Kontrolle alle zwei oder drei Jahre ebenfalls regelmäßig, jedoch wenig empfehlenswert, da diese als nachlässig ausgelegt werden kann.

Text von:
Yvonne Cremerius