DGUV Vorschrift 70 und BGV d29 im Fuhrpark einfach erklärt
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind auch im Fuhrpark relevant – das gilt besonders für die DGUV Vorschrift 70, die zu den rechtlichen Hintergründen der UVV zählt. Wir erklären in kompakter Form die rechtlichen Grundlagen sowie die Bedeutung dieser Vorschriften für die Flottenverwaltung.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- UVV im Fuhrpark: Wichtige Vorschriften zur Unfallverhütung, insbesondere die DGUV Vorschrift 70, die sich auf Fahrzeuge konzentriert.
- Pflichten und Prüfungen: Erläuterung der drei Hauptpflichten - Fahrzeugprüfung durch Sachkundige, Fahrzeugkontrolle durch das Fahrpersonal, Fahrerunterweisung.
- Softwareunterstützung: Einsatz von Fuhrparkverwaltungssoftware zur Vereinfachung der Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 und Optimierung der damit verbundenen Prozesse.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind auch im Fuhrpark relevant – insbesondere die DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV d29), die sich mit Fahrzeugen befasst. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung achten die Berufsgenossenschaften bei einem Unfall natürlich darauf, ob dieser auf eine Verletzung oder Nicht-Einhaltung der UVV-relevanten Vorschriften zurückzuführen ist. Ist dies der Fall, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass die Berufsgenossenschaft ihre Leistung verweigert.
Fuhrparkmanager sollten deshalb mit den folgenden drei Pflichten vertraut sein und deren Durchführung sicherstellen:
- Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen (umgangssprachlich als Fahrzeug-UVV bekannt)
- Fahrzeugkontrolle durch das Fahrpersonal
- Fahrerunterweisung (umgangssprachlich als Fahrer-UVV bekannt)
Das Problem bei rechtlichen Texten: Sie sind meist nur schwer verständlich. Deshalb erklären wir in diesem Artikel die Pflichten aus der DGUV Vorschrift 70 auf einfache Art und Weise. Bevor wir vertieft auf die einzelnen Pflichten eingehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die rechtlichen Hintergründe der UVV.
Rechtliche Hintergründe der UVV
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Teil des Vorschriften- und Regelwerks der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die UVV konkretisieren das gesetzliche Arbeitsschutzrecht – wie z. B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – im Bereich der Unfallverhütung. Zentral ist dabei unter anderem § 4 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz), der besagt, dass Arbeitgeber durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes dafür sorgen müssen, Gefahren für das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden werden.
Vertiefte Informationen zur Rechtsgrundlage der DGUV sowie zur Beziehung zwischen dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften finden Sie in unserem Beitrag zu den Rechtsgrundlagen der DGUV Vorschrift 70.
DGUV Vorschrift 70 BGV d29: Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge
Die DGUV Vorschrift 70 BGV d29, die sich mit Fahrzeugen befasst, gilt für alle Fahrzeuge, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt (§ 1 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70). Ob es sich dabei um einen fest zugewiesenen Firmenwagen oder ein Poolfahrzeug handelt und ob der Angestellte das Fahrzeug auch privat nutzen darf, ist irrelevant. Vom Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 ausgeschlossen sind jedoch dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge, also Fahrzeuge, deren Halter ein Angestellter selbst ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 12 DGUV Vorschrift 70).
§ 57 DGUV Vorschrift 70 BGV d29: Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen
§ 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 besagt, dass der betriebssichere Zustand eines Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden muss. Diese Prüfung wird auch Sachkundigen-Prüfung genannt und umgangssprachlich als Fahrzeug-UVV bezeichnet.
Hinweis: Eine Definition des Begriffs “Sachkundiger” finden Sie in der Durchführungsanweisung zu § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 sowie in § 2 Abs. 6 BetrSichV.
DGUV Grundsatz 314-003 “Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige” (früher BGG 916) definiert die Maßstäbe für das Prüfverfahren sowie Prüfkriterien, um den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen nachzuweisen. Betriebssicherheit wird dabei als “Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit” definiert.
Gemäß § 57 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 muss der Prüfbefund schriftlich festgehalten und zum Nachweis aufbewahrt werden. Ebenfalls muss der Prüfbefund sowohl vom Prüfer als auch vom Unternehmen resp. dem Fuhrparkverantwortlichen abgezeichnet werden. In Abschnitt 3 “Prüfnachweis” des DGUV Grundsatzes 314-003 werden die dokumentationspflichtigen Punkte aufgelistet. Der DGUV Grundsatz 314-005 “Prüfbefund über die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen durch den Sachkundigen” (früher BGG 938) dient als Muster eines solchen Prüfbefunds.
Prüflisten für Sachkundigen-Prüfung
Die Prüflisten für die Sachkundigen-Prüfung von Fahrzeugen sind in Abschnitt 5 des DGUV Grundsatz 314-003. Die zwei Prüfbereiche – Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit – werden getrennt behandelt.
Der Bereich “Arbeitssicherheit” umfasst die Prüflisten A bis N. Die Prüfliste A (Arbeitssicherheit – Fahrzeuge allgemein) dient dabei als Basis-Prüfliste und gilt für alle Fahrzeuge. Die Prüflisten B bis N sind Ergänzungs-Prüflisten für Sonderfahrzeuge und sind immer in Verbindung mit der Basis-Prüfliste A zu anzuwenden.
Der Bereich “Verkehrssicherheit” wird in der Prüfliste V behandelt. Diese Prüfliste ist nicht untergliedert und muss bei allen Fahrzeugarten angewendet werden.
Hinweis: Abschnitt 4 des DGUV Grundsatz 314-003 erklärt die Anwendung der Prüflisten detailliert.
DGUV Vorschrift 70: Gleichzeitige Durchführung der Sachverständigen-Prüfung
Es gibt eine spezifische Ausnahme, bei der die Sachkundigen–Prüfung auf den Bereich “Arbeitssicherheit” beschränkt werden darf (Abschnitt 1 des DGUV Grundsatz 314-003): wenn die Sachkundigen–Prüfung gleichzeitig mit der Sachverständigen–Prüfung (Hauptuntersuchung) nach § 29 StVZO durchgeführt wird und das Prüfergebnis der abgeschlossenen Sachverständigen-Prüfung mängelfrei ist.
Die Beschränkung der Sachkundigen–Prüfung auf den Bereich “Arbeitssicherheit” gilt aber ausschließlich, wenn dieser spezifische Fall zutrifft. In allen anderen Fällen müssen beide Bereiche – Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit – geprüft werden.
Beachten Sie bitte, dass eine Sachkundigen-Prüfung nach DGUV keine Sachverständigen–Prüfung nach § 29 StVZO ersetzt.
Vertiefte Informationen zur Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen finden Sie in unserem Artikel über die Fahrzeug-UVV.
§ 36 DGUV 70 BGV d29: Fahrzeugprüfung durch das Fahrpersonal
§ 36 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 verpflichtet Fahrer von Firmenwagen dazu, das jeweilige Fahrzeug zu Beginn jeder Arbeitsschicht auf dessen Betriebssicherheit zu überprüfen. Erst wenn die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtung geprüft wurde, darf der Fahrer das Fahrzeug nutzen.
DGUV Grundsatz 314-002 “Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal” (früher BGG 915) werden die Maßstäbe zur Feststellung des betriebssicheren Fahrzeugzustands bei der Prüfung durch den Fahrer definiert.
Hinweis: Für Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, sind Fahrer ebenfalls aufgrund von § 23 Abs. 1 & Abs. 2 StVO verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs regelmäßig zu kontrollieren.
Gemäß § 36 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 besteht für Fahrer zudem die Pflicht, festgestellte Mängel dem Arbeitgeber bzw. dem Fuhrparkverantwortlichen zu melden. Ist durch einen Mangel die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gefährdet, muss der Fahrer den Betrieb des Fahrzeugs sofort einstellen.
Vertiefte Informationen zur Fahrzeugprüfung durch das Fahrpersonal finden Sie in unserem Artikel über die Fahrzeug-UVV.
§ 35 DGUV 70: Fahrerunterweisung
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 DGUV Vorschrift 70 besteht für Arbeitgeber die Pflicht, Beschäftigte in das Führen des Fahrzeugs zu unterweisen. Diese Fahrerunterweisung muss vor dem erstmaligen Gebrauch des Fahrzeugs und anschließend einmal jährlich durchgeführt werden sowie schriftlich dokumentiert werden (§ 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1).
Weitere Informationen zur Fahrerunterweisung finden Sie in unserem Beitrag über die Fahrer-UVV. Dieser erläutert, wie Sie Unterweisung manuell durchführen können. Die manuellen Kontrollen sind jedoch sehr zeitaufwendig. Alternativ gibt es die Möglichkeit zu elektronischen Fahrerunterweisung per E-Learning. Bei dieser Variante können Fahrer basierend auf aktuellen Unterlagen die Unterweisung ortsunabhängig absolvieren.
DGUV 70: Die Bedeutung für den Fuhrpark
Da die DGUV Vorschrift 70 die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Fahrzeuge enthält, ist die Vorschrift für den Fuhrpark von großer Bedeutung. Vor allem mit Blick auf die UVV Unterweisung der Fahrer und die jährliche Fahrzeugprüfung nach UVV ist es wichtig, die DGUV 70 zu kennen. Zuvor haben Sie bereits mehr über die einzelnen Bereiche sowie die erforderlichen Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 erfahren. Die Bedeutung für den Fuhrpark ist auf die Inhalte der Fahrerunterweisung zurückzuführen, da im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften bestimmte Themen besonders zu beachten sind. Der sichere Betrieb der Fahrzeuge ist durch die DGUV Vorschrift 70 genauso geregelt wie die Prüfungen der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Auf diese Weise soll die größtmögliche Sicherheit für Fahrer sichergestellt sein, sobald es um die Nutzung der Fahrzeuge geht.
Von besonderer Bedeutung für den Fuhrpark ist die jährliche Prüfung der Fahrzeuge nach DGUV 70. Die UVV Prüfung für Fahrzeuge ist jährlich durchzuführen, außerdem ist eine tägliche Kontrolle des Fahrzeugs bei der Benutzung wichtig. Es handelt sich bei den Prüfungen und Kontrollen um eine Pflicht, die im Fuhrpark zu erfüllen ist. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten kann es bei Unfällen dazu kommen, dass die Versicherung bei einem Unfall die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Die fehlende UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 kann zu einem Bußgeld führen. Die Höhe des Bußgeldes beträgt im Normalfall bis zu 10.000 Euro. Je nach genauem Verstoß gegen die Vorschriften kann es zu höheren Bußgeldern kommen. Daher ist einem Fuhrparkleiter dringend zu raten, die DGUV 70 einzuhalten und entsprechende Prüfungen der Fahrzeuge in Auftrag zu geben. Diese Prüfung ist zu dokumentieren, um im Ernstfall einen Nachweis darüber zu besitzen.
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Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 mit einer Fuhrparkverwaltungssoftware
Eine Fuhrparksoftware kann dabei unterstützen, die DGUV 70 einfacher einzuhalten. Zwar muss die UVV Prüfung durch einen Sachverständigen immer persönlich erfolgen, sodass hier keine digitale Lösung vorhanden ist. Doch die Fuhrparksoftware kann in diesem Zusammenhang auf zwei Ebenen unterstützen. Einerseits ist das Terminmanagement zu nennen, welches vereinfacht ist und Fahrer genau wie Fuhrparkverantwortliche bei der Planung der wichtigen Termine unterstützt. Es ist dadurch nicht mehr so einfach möglich, dass relevante Termine wie die Fahrzeug UVV vergessen werden. Auf der anderen Seite kann eine Fuhrparksoftware dabei unterstützen, die Fahrerunterweisung nach UVV zu optimieren. Digitale Lerninhalte lassen sich passgenau für die Fahrzeuge und den Betrieb an sich zusammenstellen. So ist es möglich, die Gefahr von Unfällen zu minimieren und gleichzeitig gesetzliche Bestimmungen rund um die DGUV 70 zu erfüllen.
Mit der Avrios Software einfach die Pflichten im Fuhrpark einhalten
Die Avrios Software bietet eine umfassende Lösung zur Einhaltung und Verwaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Fuhrparks. Durch die Digitalisierung und Automatisierung der UVV-Prozesse ermöglicht Avrios eine effektive und reibungslose Durchführung der vorgeschriebenen Unterweisungen. Die Plattform unterstützt eine flexible und ortsunabhängige Absolvierung der Schulungen, was die Teilnahmebereitschaft der Mitarbeiter erhöht und die organisatorische Belastung verringert. Dank der integrierten Erinnerungs- und Dokumentationsfunktionen wird eine lückenlose Nachverfolgung und Dokumentation jeder durchgeführten Unterweisung sichergestellt, was zur rechtssicheren Compliance beiträgt. Zusätzlich minimiert die präzise und systematische Umsetzung der UVV-Richtlinien mit Avrios potenzielle Risiken und fördert ein sicheres Arbeitsumfeld. Diese Vorteile machen Avrios zu einem unverzichtbaren Werkzeug für die effiziente und gesetzeskonforme Gestaltung des Sicherheitsmanagements in modernen Fuhrparks.
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Gute Gründe für den Einsatz der Fuhrparksoftware
Bei Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 70 ist dies im Fuhrpark mit Konsequenzen verbunden. Um Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen im Fuhrpark möglichst zu reduzieren, ist eine Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 von Bedeutung. Eine Fuhrparksoftware kann dabei unterstützen, die Vorschriften einzuhalten und die Dokumentation zu optimieren, die im eigenen Interesse von Bedeutung ist. Die Fuhrparksoftware ist somit einerseits für die Planung von und Erinnerung an Termine wichtig, da bereits bei der Beschaffung der Fahrzeuge entsprechende Termine berechnet werden. Auf der anderen Seite profitieren Fahrer von einer digitalen, speziell zusammengestellten Fahrerunterweisung, die mögliche Gefahrenquellen einbezieht. Eine Fuhrparksoftware unterstützt somit bei der Organisation der Termine sowie bei der digitalen Durchführung der Unterweisung der Fahrer.
FAQ zur DGUV Vorschrift 70
1. Was sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) im Fuhrpark?
Die UVV sind Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz im Arbeitsumfeld, die speziell für Fahrzeuge im Fuhrpark gelten. Sie beinhalten Richtlinien zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung der Sicherheit von Fahrzeugen und Fahrpersonal.
2. Was beinhaltet die DGUV Vorschrift 70?
Die DGUV Vorschrift 70, ehemals BGV d29, regelt die Unfallverhütung für Fahrzeuge, die von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden. Sie umfasst Pflichten wie die jährliche Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen, tägliche Fahrzeugkontrollen durch das Fahrpersonal und regelmäßige Fahrerunterweisungen.
3. Welche Pflichten haben Fuhrparkmanager gemäß DGUV Vorschrift 70?
Fuhrparkmanager sind verantwortlich für die Durchführung der Fahrzeugprüfungen, die Sicherstellung der täglichen Kontrollen durch das Fahrpersonal und die Organisation der jährlichen Fahrerunterweisungen. Sie müssen auch die Einhaltung dieser Vorschriften dokumentieren.
4. Welche Konsequenzen können bei Nichtbeachtung der DGUV Vorschrift 70 entstehen?
Bei Nichtbeachtung können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Zudem kann bei Unfällen, die aufgrund mangelnder Einhaltung der UVV entstehen, die Berufsgenossenschaft ihre Leistungen verweigern oder die Versicherung die Kostenübernahme ablehnen.
5. Wie kann eine Fuhrparkverwaltungssoftware bei der Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 unterstützen?
Eine Fuhrparkverwaltungssoftware kann bei der Planung und Erinnerung an wichtige Termine wie Fahrzeugprüfungen und Fahrerunterweisungen helfen. Sie ermöglicht auch eine effiziente Dokumentation und Organisation der erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen zu minimieren.
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