Steuern im Elektro-Fuhrpark: Was fällt hier an?
Steuervergünstigungen stehen im Elektro-Fuhrpark im Fokus - doch welche Steuern fallen wirklich an? Wir stellen die wichtigsten Details rund um Steuern im Elektro-Fuhrpark für eine Einschätzung der anfallenden Kosten vor.
Immer ist die Rede von günstigem Strom zum Aufladen sowie von der positiven Umweltbilanz – doch wie steht es rund um Steuern im Elektro-Fuhrpark? Ein Thema, welches gerne außen vor gelassen wird und dennoch bei einem Blick auf die Kosten der Fahrzeuge von Bedeutung ist. Attraktive Steuervorteile sind hier zu beachten, doch nicht alle Fahrzeuge sind zu jedem Zeitpunkt steuerfrei. Zusätzlich zu Kaufprämien bei der Anschaffung sind steuerliche Vorteile jedoch eine der Maßnahmen der Bundesregierung, um die Elektromobilität zusätzlich zu fördern. Wir betrachten genauer, welche Steuern im Elektro-Fuhrpark zu beachten sind und welche Besonderheiten im Rahmen des Fuhrparkmanagements von Bedeutung sind.
Details rund um Steuern im Elektro-Fuhrpark
Die Bundesregierung hat sich zur Aufgabe gemacht, die Umstellung auf die Elektromobilität zu fördern. Das ist entscheidend für das Erreichen von Klimazielen und für das große Ziel, die Emissionen wesentlich zu senken. Um diese Ziele zu erreichen, sind steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge wichtig. Schließlich lässt sich so der Anreiz für den Kauf erhöhen, da die Fahrzeuge im Unterhalt günstiger sind als es bei klassischen Fahrzeugen der Fall ist. Elektro-Autos sind laut den Angaben der Bundesregierung Deutschland weiterhin von Steuern befreit. Vergünstigungen gibt es grundsätzlich für Fahrzeuge mit niedrigeren Emissionen. Für reine Elektro-Autos fallen in den ersten 10 Jahren keine KFZ-Steuern an. Diese Vergünstigung fördert die E-Mobilität zusätzlich.
Nach Ablauf der steuerfreien Zeit müssen Steuern bezahlt werden. Für die Berechnung ist §9 Absatz 3 des Kraftfahrzeugsgesetzes wesentliche Grundlage. Die Berechnung richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Spätestens ab dem 1. Januar 2031 sollten Fuhrparkleiter sich mit diesem Thema befasst haben. Natürlich kann es passieren, dass eine erneute Verlängerung der Steuerzahlung verkündet wird. Für einige Fahrzeuge sind abhängig vom Datum der Erstzulassung bereits früher Steuern fällig. Die üblicherweise zu bezahlende Steuer reduziert sich für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Diese gesetzliche Vorlage sorgt dafür, dass langfristig eine Einsparung vorgesehen ist.
Staatliche Vergünstigungen führen zu attraktivem Umstieg
Die staatlichen Vergünstigungen sind mit ein Grund, warum der Gedanke an den Elektro-Fuhrpark so interessant ist. Wesentliche Bestandteile der Steuervergünstigungen beziehen sich einmal auf die bereits erwähnte KFZ-Steuer und andererseits auf die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei einer Nutzung als Dienstwagen. Die KFZ-Steuer entfällt zeitlich befristet, wobei im Anschluss nur 50 Prozent der regulären Steuern zu entrichten sind. Es handelt sich hierbei um eine Lösung von staatlicher Seite, um die höheren Anschaffungskosten der Fahrzeuge auszugleichen. Die KFZ-Steuer richtet sich für klassische Fahrzeuge einerseits nach dem Hubraum und andererseits nach den CO2-Emissionen, die das Fahrzeug verursacht. Dadurch variiert die genaue Höhe der Steuern sehr stark. Im Normalfall werden die Steuern jährlich im Voraus bezahlt. Informationen rund um die KFZ-Steuern, die Berechnung und die später zu erwartenden Zahlungen gibt das Zollamt heraus. Steuerliche Vergünstigungen stellen in jedem Fall eine interessante Option dar, um einen stärkeren Kaufanreiz zu schaffen.
Für Dienstwagenfahrer ist das Elektro-Fahrzeug besonders interessant
Ein Thema für sich bei Steuern im Elektro-Fuhrpark ist die Besteuerung von Dienstwagen. Für Fahrer bedeutet der Umstieg auf ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb nicht direkt, dass es sich um eine einfachere Lösung handelt. Dafür ist das Laden für viele Einsteiger doch deutlich zu umständlich. Dafür ist der Umstieg in steuerlicher Hinsicht besonders reizvoll. Unternehmen profitieren natürlich von der Befreiung von der KFZ-Steuer. Bei einer nicht ganz kleinen Flotte kann diese Ersparnis zu einer wesentlichen Einsparung führen, die nicht zu unterschätzen ist. Die Besteuerung der Fahrzeuge hängt von der genauen Antriebsform, dem Listenpreis sowie von der Nutzung ab. Seit dem 1. Januar 2020 wurde die Besteuerung weiter gesenkt, sodass deutlich geringere Steuern für die Nutzung von Dienstwagen mit nachhaltigem Antrieb anfallen.
Niedrigere Besteuerung von Elektro-Dienstwagen
Bei einem Listenpreis von maximal 60.000 Euro müssen seit Juli 2020 nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Üblich ist eine Versteuerung in Höhe von 1 Prozent für Dienstwagen. Fahrzeuge, die einen Listenpreis von mehr als 60.000 Euro aufweisen, werden mit 0,5 Prozent versteuert. Da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt, wenn ein Dienstfahrzeug privat genutzt wird, ist diese Versteuerung von Bedeutung. Hier bietet sich möglicherweise genauso die Fahrtenbuchmethode mit exakter Abrechnung aller gefahrenen Kilometer an. Führen Fahrer kein Fahrtenbuch, ist die pauschale Besteuerung von 0,25 bzw. von 0,5 Prozent zu nutzen. In jedem Fall ist die Besteuerung damit geringer als die sonst übliche Versteuerung von 1 Prozent. Für Arbeitgeber handelt es sich um eine wichtige Möglichkeit, um Mitarbeitern einen Vorteil zu bieten. Eine mögliche Gehaltserhöhung entfällt häufig, da ein Dienstwagen als Teil des Gehalts angesehen wird. Vor allem dann, wenn dieser wie üblich privat mitbenutzt wird.
Nicht nur der reine Elektro-Fuhrpark wird mit geringeren Steuern bedacht. Für die Versteuerung von Plug-In Hybridfahrzeugen müssen Fahrer ebenfalls weniger Steuern bezahlen. Hier gelten 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat. Die Versteuerung des Geldwerten Vorteils ist neben der KFZ-Steuer bei allen Fahrzeugen zu beachten. Nicht nur im privaten Bereich ist ein Elektro-Auto damit deutlich kostengünstiger. Der Elektro-Fuhrpark sorgt somit für stark reduzierte Kosten für das Unternehmen und wirkt sich auf die Nutzer der Dienstwagen ebenfalls vorteilhaft aus.
Nicht nur in Deutschland gibt es erhebliche steuerliche Einsparmöglichkeiten bei einem Elektro-Auto. In der Schweiz sinkt die Motorfahrzeugsteuer. Die genauen Vorteile sind abhängig vom Kanton, sodass hier regionale Überprüfung wichtig ist. Steuerliche Vergünstigungen fallen damit in vielen Kantonen an, wenn es sich um ein emissionsarmes Fahrzeug handelt.
FAQ zu Steuern im Elektro-Fuhrpark
1. Wie lange gilt die Steuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung gilt in Deutschland ab dem Datum der Erstzulassung für 10 Jahre. Aktuell bis maximal 31. Dezember 2030, eine Verlängerung ist aber natürlich nicht ausgeschlossen.
2. Sind Plug-In Hybridfahrzeuge ebenfalls von der Steuer befreit?
Nein, da es sich bei Plug-In Hybridfahrzeuge nicht um reine Elektrofahrzeuge handelt, gibt es hier keine Steuervorteile. Der Grund dafür ist, dass die Fahrzeuge ebenfalls mit dem Verbrennungsmotor unterwegs sein können. Bei Hybridfahrzeugen gibt es zwar Kaufprämien, jedoch nur geringe Vergünstigungen beim Unterhalt. Die Steuern fallen im Schnitt etwas günstiger als bei einem klassischen Antrieb aus.
3. Gilt der steuerliche Vorteil bei Gebrauchtfahrzeugen?
Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt der steuerliche Vorteil ebenfalls. Entscheidend ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges, es muss sich nicht um ein neues Fahrzeug handeln. Maximal gilt die Steuerbefreiung nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2030.
4. Wonach richtet sich die Höhe der Steuern für den Elektro-Fuhrpark?
Ist die steuerfreie Zeit abgelaufen, fallen wieder Steuern an. Dabei errechnet sich die Steuerbelastung aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
5. Ist bei einem nachträglichen Einbau des Elektromotors die Befreiung von der Steuer möglich?
Sofern nachträglich ein Elektromotor eingebaut wird, ist hier ebenfalls eine Steuerbefreiung möglich. Hier ist der Tag der Umrüstung für den Beginn der Befreiung von Bedeutung. Eine Betriebserlaubnis sollte immer vorliegen.
6. Müssen Dienstwagenfahrer Fahrzeuge aus dem Elektro-Fuhrpark versteuern?
Ja, die Fahrzeuge sind zu versteuern, jedoch mit geringeren Sätzen als es sonst bei Dienstwagen üblich ist. Dadurch ist es besonders attraktiv, einen Dienstwagen mit Elektromotor zu nutzen. Die Versteuerung liegt abhängig vom Bruttolistenpreis bei 0,25 oder 0,5 Prozent anstelle der sonst üblichen 1 Prozent.
7. Ist ein Antrag auf die Vergünstigungen zu stellen?
Nein, hier gelten die vorliegenden Daten, aus denen sich die steuerliche Belastung zusammensetzt. Im Gegensatz zur Kaufprämie ist damit ein gesonderter Antrag nicht erforderlich.
Fazit: Steuern im Elektro-Fuhrpark sowie Vergünstigungen erkennen
Im Rahmen der Umstellung auf den Elektro-Fuhrpark ist es wichtig, alle Fakten und Daten rund um Steuern im Elektro-Fuhrpark zu kennen. Vergünstigungen sorgen dafür, dass die Umstellung besonders attraktiv ist. Steuerliche Vorteile bei der KFZ-Steuer genau wie bei der Versteuerung von Dienstwagen führen dazu, dass Unternehmen und ihre Fahrer von den Fahrzeugen profitieren. Im direkten Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren sind daher günstigere Wartungs- und Servicekosten genau wie steuerliche Vorteile von Interesse. Zu beachten ist nur, dass die Vorteile nicht dauerhaft eingeplant sind. Schließlich soll bei allen aktuellen Vergünstigungen irgendwann die Elektromobilität zur Normalität werden. Das spiegelt sich in dem Auslaufen von Förderungen und Kaufprämien genau wie in der derzeit besonders starken Unterstützung wider.
Wichtig ist beim Thema Steuern im Elektro-Fuhrpark, dass Sie alle Daten der Fahrzeuge im Blick haben. Vor allem der Zeitpunkt der Erstzulassung ist hier zu beachten. Bis 2030, wenn die Vorteile auslaufen sollen, ist natürlich noch etwas Zeit. Dennoch ist es sinnvoll, sich hier frühzeitig mit allen Details zu befassen. Dadurch ersparen Sie sich Ärger, mögliche Nachzahlungen und Schwierigkeiten in Bezug auf die falsche oder zu geringe Versteuerung. Unterstützung bietet Ihnen unter anderem die intelligente Fuhrparkmanagement Software von Avrios, da Sie alle Daten und Zahlen direkt auf einem Blick haben. Steuern und Kosten lassen sich zuordnen, Termine versäumen Sie durch diese innovative Form der Fuhrparkverwaltung auch nicht mehr so schnell. Starten Sie jetzt mit Ihrem kostenlosen Account und lassen Sie sich bei Fragen beraten, um den Umstieg auf die Elektromobilität so effizient und durchdacht wie nur möglich zu beginnen.
- Geldwerter Vorteil
- Fahrtenbuch
- Gehaltsumwandlung Firmenwagen
- Bruttolistenpreis
- 1 %-Regelung
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