Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark - Mehr Sicherheit für die Flotte

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten ist es wichtig, sich mit dem Thema Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark zu befassen. Im Folgenden erfahren Sie, was sich hinter der Gefährdungsbeurteilung KFZ verbirgt, was zu beachten ist und welche Konsequenzen bei Nichtdurchführung drohen können.

7.8.2024
26.9.2023
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Die Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz ist Grundlage für die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung. Da Dienstfahrzeuge zu den Arbeitsmitteln zählen ist die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark von großer Bedeutung. Im Zusammenhang damit ist jedoch festzuhalten, welche rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema und welche Inhalte zu beachten sind.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Der Begriff Gefährdungsbeurteilung ist schnell erklärt. Es handelt sich um das Vorgehen, um mögliche Gefahren im Arbeitsumfeld zu erkennen und zu beurteilen. Im nächsten Schritt geht es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung um das Erstellen von passenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Bekannt ist dieses Vorgehen aus der Produktion von Unternehmen sowie überall, wo mit Anlagen und Maschinen gearbeitet wird. Tatsächlich ist die Gefährdungsbeurteilung aber nicht nur in der Produktion, sondern ebenso im Fuhrpark von Bedeutung.

Gefährdungsbeurteilung: Die gesetzliche Grundlage

Rechtliche Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung KFZ

Als rechtliche Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung KFZ ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)anzusehen. So steht unter anderem im §13 des Arbeitsschutzgesetzes, dass eine verantwortliche Person erforderliche Maßnahmen erkennt und umsetzt. Dabei handelt es sich üblicherweise um die Fuhrparkleitung, die durch ihre Kenntnisse bestens dafür geeignet ist, Gefahren rund um die Nutzung von Fahrzeugen zu erkennen. Dienstwagen sind nach §1 Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel anzusehen, die zur Verfügung gestellt werden.

Entscheidende Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes sind in diesem Zusammenhang die folgenden Abschnitte:

  • §3 Grundpflichten des Arbeitgebers
  • §4 Allgemeine Grundsätze
  • §5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • §6 Dokumentation

Für die Gefährdungsbeurteilung ist der §3 Gefährdungsbeurteilung der Betriebssicherheitsverordnungwesentlich. Darin sind die Beurteilung von Gefahren und die daraus abzuleitenden Maßnahmen geregelt. Zusätzlich sind die DGUV Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wichtig, wenn es um weitere Maßnahmen geht, die zur Prävention von Unfällen zu ergreifen sind.

Konsequenzen bei Nichtdurchführung

Die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung sowie zur Erstellung von geeigneten Schutzmaßnahmen ist zu beachten. Bei Nichtdurchführung kommt es zu Konsequenzen. Hier kann es sich laut §25 Arbeitsschutzgesetz um ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro handeln, wenn keine Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark durchgeführt wird. Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor einer Strafe. Gleiches gilt für die schlichte Missachtung oder nicht ausreichende Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Daher ist es für Fuhrparkverantwortliche so wichtig, sich mit diesem Thema und der Umsetzung aller Maßnahmen in die Praxis zu befassen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei einem Firmenwagen um ein Arbeitsmittel handelt, welches dem Fahrer zur Verfügung gestellt wird. Es ist dabei unwichtig, ob das Fahrzeug ebenfalls privat genutzt wird oder ob dies nicht der Fall ist. Da ein Arbeitsmittel vorliegt, sind zur Verwendung von diesem die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Unfallprävention zu ergreifen. Außerdem muss eine Beurteilung der möglichen Gefahren stattfinden, um im Anschluss geeignete Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen.

Gefährdungsbeurteilung Fußpark: Bußgeld bei Nichteinhaltung
Gefährdungsbeurteilung Fußpark: Bußgeld bei Nichteinhaltung beachten

Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark

Sobald ein Fahrzeug einem Mitarbeiter zur Nutzung im dienstlichen oder privaten Rahmen zur Verfügung gestellt wird, muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark ist daher enorm groß, da es ohne diese Maßnahmen in der Praxis nicht funktioniert. Fuhrparkverantwortliche müssen für sich wissen, dass nicht nur Unfallverhütungsvorschriften (UVV) mit einer Fahrerunterweisung nach UVV zu beachten sind, um allen Pflichten des Fuhrparkleiters zu entsprechen. Die Gefährdungsbeurteilung geht noch weiter als es das bei der UVV der Fall ist.

Es geht jedoch bei der Bedeutung für den Fuhrpark nicht nur darum, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Vielmehr gehört zum Schadenmanagement im effizient verwalteten Fuhrpark mit dazu, Schäden an Personen und Fahrzeugen so weit wie nur möglich zu verhindern. Sämtliche möglichen Gefahren sollen identifiziert und verhindert werden. In diesem Zusammenhang sind alle Maßnahmen zu dokumentieren, um einen Nachweis über diese zu erbringen. Nicht nur die Fahrzeugkontrolle oder die Einweisung in die Nutzung von diesen ist dabei von Bedeutung. Genauso wichtig ist eventuell Schutzausrüstung, die je nach Fahrzeug und vorhandener Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.

Gefährdungsbeurteilung KFZ Maßnahmen
Gefährdungsbeurteilung KFZ: Maßnahmen nach Prüfung der Gefahren umsetzen

Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung

Zunächst einmal ist zu bestimmen, in welchen Schritten die Gefährdungsbeurteilung erfolgen sollte, um wirksam zu sein. Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark kann nach folgenden sieben Schritten erfolgen, um im Anschluss die Inhalte dieser besser festzulegen:

1.     Identifizierung aller Beteiligten

2.     Erfassung der von den Beteiligten ausgeübten Tätigkeiten in Bezug auf die Fahrzeuge

3.     Ermittlung von Gefährdungen im Zusammenhang

4.     Festlegung verschiedener Maßnahmen und Ziele passend zu den ermittelten Gefährdungen

5.     Genaue Durchführung der festgelegten Maßnahmen

6.     Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen

7.     Beurteilung und Dokumentation der festgelegten und durchgeführten Maßnahmen

Mögliche und wichtige Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung können deshalb von einer Sicherheitsunterweisung bis hin zur Führerscheinkontrolle und zur korrekten Ladungssicherung der Fahrzeuge reichen. Die genauen Inhalte hängen nicht nur mit den Örtlichkeiten zusammen, sondern auch sehr stark mit der Art des Fahrzeuges und dem Einsatzzweck.

Zusätzliche mögliche Maßnahmen im Zusammenhang:

  • Freisprecheinrichtung
  • Reifenmanagement
  • Verwendung von Navigationssystemen
  • Verwendung von Parkassistenten
  • Nutzung eines Telematiksystems
  • Training für das Verhalten im Notfall
  • Training in Bezug auf spezielle Gefahrenpunkte auf dem Unternehmensparkplatz (beispielsweise eine enge Ein- und Ausfahrt)

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Gibt es Vorlagen zur Durchführung?

Um Unfälle zu verhindern und um eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu verhindern ist es sinnvoll, mit einer Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung zu arbeiten. Da es sich um einen besonders wichtigen Bestandteil der Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen handelt, ist es wichtig, hier vorbereitet zu sein. Mit einer Vorlage zur Durchführung zu arbeiten, stellt dabei sicherlich die einfachste Lösung dar. Auf diese Weise kann es nicht mehr so einfach passieren, dass wichtige Inhalte vergessen werden. Die korrekte und umfassende Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark ist entscheidend, um negative Folgen zu vermeiden.

Mit einer Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung zu arbeiten, macht somit in jedem Fuhrpark Sinn. Allerdings ist zu beachten, dass es durchaus eine Anpassung an die individuellen Bedingungen im jeweiligen Unternehmen geben muss. Vielleicht gibt es spezifische Gefahren, die in diesem Unternehmen auftreten und die in anderen Unternehmen nicht in diesem Ausmaß vorkommen. Daher ist es wichtig, diese Details ebenfalls zu beachten. Dennoch ist es möglich, insgesamt das Schadenmanagement gründlicher durchzuführen, wenn eine Vorlage mit allgemeinen Maßnahmen zur Verfügung steht.

Gefährdungsbeurteilung KFZ Schutz
Gefährdungsbeurteilung KFZ: Schutz für Personen und Fahrzeuge

Fazit

Die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark wird häufig nicht ernst genug genommen. Grund dafür ist, dass dieses Thema häufig nur mit Maschinen und im Bereich der Produktion in Verbindung gebracht wird. Jedoch ist zu beachten, dass es bei allen Arbeitsmitteln auf die Beurteilung der möglichen Gefahren sowie auf dazu passende Maßnahmen zur Prävention ankommt.

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang eine intelligente Fuhrparksoftware, die dabei unterstützt, alle Termine und wesentliche Maßnahmen im Blick zu behalten. So wissen Fuhrparkverantwortliche, dass alles Erforderliche getan wurde, um die Gefahr von Unfällen zu reduzieren. Entsprechende Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark lassen sich beispielsweise im Rahmen von E-Learning direkt an die Fahrer übermitteln. Damit sind alle Parteien auf dem neuesten Stand. Durch den kostenlosen Accountkönnen Fuhrparkleiter bei Avrios in die Möglichkeiten der Software hineinschnuppern und prüfen, ob es sich um eine geeignete Lösung für den Fuhrpark handelt.

Zusätzliche Infos zum Thema:

Häufige Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung im Fuhrpark verantwortlich?

Verantwortlich ist für die Gefährdungsbeurteilung sowie für die Umsetzung der Maßnahmen eine geeignete Person. Im Normalfall handelt es sich um den Fuhrparkverantwortlichen, der die möglichen Gefahren am besten einschätzen und dazu passende Maßnahmen vorschlagen kann.

Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Im Rahmen des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Das gilt auch für den Fuhrpark. Die Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung sowie die Pflicht der Durchführung ist gesetzlich verankert. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben droht ein Bußgeld mit einer Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Sind die umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren?

Eine Dokumentation der möglichen Gefährdung durch Arbeitsmittel, der festgelegten Maßnahmen und deren Durchführung ist erforderlich. Gleiches gilt für eine Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

Text von:
Yvonne Cremerius