Rückgabekosten von Leasingfahrzeugen: Das gilt es zu beachten
Nach der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kann es zu hohen Rückgabekosten kommen. Wir betrachten gerechtfertigte und nicht gerechtfertigte Kosten genauer, die beim Leasing frühzeitig zu beachten sind.
In diesem Artikel erfahren Sie:
1. Besonderheiten der Leasingrückgabe: Das ist bei der Leasingrückgabe zu beachten, um hohe Nachzahlungen zu reduzieren.
2. Leasingrückläufer aus der Flotte besser einschätzen: Unterschiede zwischen gewöhnlichem und übermäßigem Gebrauch und die Abgrenzung von Mängeln und Schäden.
3. Lösungen für geringere Kosten bei der Leasingrückgabe: Wie sich durch eine gezielte Wahl der Werkstatt und die Anwendung von Smart-Repair Kosten reduzieren lassen.
Wer kennt das nicht: Nach der Rückgabe von Leasingfahrzeugen trudelt kurze Zeit später eine hohe Endabrechnung mit nachberechneten Mehrkilometern und Kosten für die Beseitigung von Schäden ein. Diese Abrechnung basiert auf einem Gutachten – doch nach welchen Kriterien dieses Gutachten erstellt wurde, ist unklar. Wie sollen Sie also wissen, ob die in Rechnung gestellten Beträge auch wirklich gerechtfertigt sind?
Rückgabe eines Leasingfahrzeugs
Wird das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgegeben, so beauftragt diese anschließend einen Gutachter damit, ein Wertgutachten des Fahrzeugs zu erstellen. Basierend auf dem Wertgutachten erhält der Leasingnehmer eine Endabrechnung, welche dem Leasinggeber Wertverluste durch übermäßige Abnutzung und Schäden ausgleichen sollen.
Diese Wertverluste durch Schäden sind sehr schwer zu bestimmen und gehen daher mit großem Interpretationsspielraum einher. Für Leasinggesellschaften besteht ein großer Anreiz, diesen zu ihren Gunsten auszulegen. Die Folge davon ist, dass in der Praxis bei Beträgen von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro die Kosten um bis zu 50% überhöht sind.
Als Fuhrparkverantwortlicher sollten Sie die Basis dieser Wertgutachten verstehen, um Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Kosten ergreifen zu können. Die Basis dieser Wertgutachten bilden die drei unterschiedlichen Kategorien von Schäden:
- Gewöhnlicher Gebrauch
- Übermäßiger Gebrauch
- Mängel und Schäden
Was sind gewöhnliche Gebrauchsspuren?
Gebrauchsspuren, die durch gewöhnlichen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, sind bereits in die Leasingraten einkalkuliert. Dementsprechend dürfen aufgrund von Gebrauchsspuren im üblichen Sinne am Ende der Vertragslaufzeit keine Kosten auf den Leasingnehmer zukommen (Gesetzesgrundlage: § 538 BGB).
Unter gewöhnlichen Gebrauch fallen unter anderem Abnutzungen, die durch das Fahren selbst entstehen (z. B. der Verschleiß von Bremsen und Zündkerzen oder Abnutzungsspuren am Teppich) sowie Abnutzungen, die aufgrund äußerer Einwirkungen auf das Fahrzeug während dessen Benutzung im fließenden Verkehr entstehen (z. B. kleine Steinschläge auf der Windschutzscheibe oder Kratzer in der Nähe des Tankdeckels). Auch Kratzer am Dach oder an der Haube, welche durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können, sowie leichte Dellen, die zum Beispiel auf dem Supermarktparkplatz entstehen, fallen unter gewöhnlichen Gebrauch (LG München I, Urteil vom 09.10.1996, Az. 15 S 9301/96).
Was sind Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung?
Gebrauchsspuren, die auf übermäßige Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind, können dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet, dass die Gebrauchsspuren am Fahrzeug passen nicht zu dessen Alter und Laufleistung passen.
Hier gilt es aber zu beachten, dass bei Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung nicht die Kosten verrechnet werden dürfen, welche notwendig wären, um den Schaden zu beheben (Reparaturkosten). Der Leasinggeber darf dem Leasingnehmer lediglich den Betrag, um den der Fahrzeugwert gemindert ist, in Rechnung stellen (Rechtsgrundlage: LG Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97). Dieser Minderwert muss auf einer Gesamtbetrachtung basieren – die einzelnen Schäden dürfen also nicht einfach aufsummiert werden.
Der Unterschied zwischen gewöhnlichem und übermäßigem Gebrauch
Es lässt sich nicht pauschal sagen, welche Gebrauchsspuren unter gewöhnlichen Gebrauch und welche unter übermäßigen Gebrauch fallen – denn die individuelle vertragliche Nutzung fließt maßgeblich in die Bewertung der Gebrauchsspuren ein. Werfen Sie im Streitfall einen Blick auf die existierende Rechtssprechung – dort sind viele Streitfälle bereits geregelt. Weiterhin empfehlen wir Ihnen neutrale Beurteilungsinstrumente wie den „DEKRA Schadenkatalog – Fair Return für PKW“ oder die „Bewertungskriterien zur fairen Fahrzeugbewertung VMF“ hinzu zu ziehen. Diese Bewertungskataloge werden auch häufig von den Leasinggesellschaften eingesetzt.
Vorgehen bei Erhalt der Endabrechnung
Bei der Unterscheidung zwischen gewöhnlichem und übermäßigem Gebrauch besteht trotz Bewertungskatalog viel Potential für eine unterschiedliche Auslegung. Wenn Sie Ihr Wertgutachten nach Fahrzeugrückgabe erhalten, sollten Sie dieses deshalb unbedingt daraufhin überprüfen, ob wirklich ein übermäßiger Gebrauch vorliegt. Idealerweise thematisieren Sie bereits bei der Rückgabe, welche Schäden einer ungewöhnlichen Abnutzung entsprechen, und halten Sie Ihre Auffassung im Rückgabeprotokoll fest.
Wenn Sie die Endabrechnung von der Leasinggesellschaft erhalten haben, sollten Sie deren einzelne Posten mit jenen im Prüfprotokoll vergleichen. Finden Sie auf der Endabrechnung Kostenpositionen, die vom Prüfprotokoll abweichen, sollten Sie sich diese von der Leasinggesellschaft erläutern lassen. Denn die Beweislast für ungewöhnliche Abnutzung liegt beim Leasinggeber (LG Hamburg 29.03.1989 NJW-RR 1989, 883, 884) und es ist fragwürdig, wie entsprechende Schäden nach einem gemeinsam unterzeichneten Protokoll noch identifiziert werden können.
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Mängel und Schäden
Mängel und Schäden gehen über Spuren aus gewöhnlichem sowie übermäßigem Gebrauch hinaus und sind vom Leasingnehmer zu tragen. Im Grunde fallen alle Beschädigungen am Fahrzeug, durch welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, in diese Kategorie. Beispielsweise gehören großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken sowie sichtbare Lackabplatzungen oder Risse des Blinkleuchtenglases dazu. Aber auch fehlende Servicehefte oder Tankkarten müssen vom Leasingnehmer ersetzt werden.
Gerade bei Mängeln und Schäden besteht ein hohes Einsparpotenzial. Sollten Sie Zweifel am Vorliegen eines solchen Schadens haben, beachten Sie, dass hier die Beweislast beim Leasinggeber liegt. Zudem können Schäden üblicherweise auf mehrere Arten repariert werden. Beim Zeitpunkt des Wertgutachtens wird nur ein fiktiver Wertverlust festgestellt, unabhängig davon, ob die attestierten Reparaturen effektiv durchgeführt werden. Es besteht auf Seiten des Leasinggebers deshalb ein Anreiz, die jeweils teurere Variante der Reparatur ins Gutachten aufzunehmen und somit die Endabrechnung zu erhöhen. Entsprechende Fälle von unnötig hohen Reparaturkosten im Wertgutachten findet man in der Praxis relativ häufig.
Häufig fehlen Fuhrparkleitern jedoch entsprechende Kenntnisse über die geeigneten Reparaturmethoden und deren Kosten. Dadurch wird trotz hohem Zeitaufwand selten das wirkliche Einsparpotenzial entdeckt. Haben Sie selbst unzureichende Kenntnisse über die Reparaturmethoden, können Sie Ihre Endabrechnung durch einen externen Spezialisten prüfen lassen.
Wie werden tatsächliche Schäden und Mängeln am Fahrzeug behandelt?
Haben Sie effektiv Schäden oder Mängel am Fahrzeug, lohnt es sich, die Bewertungskriterien Ihres Leasinggebers zu überprüfen und den anfallenden Betrag mit den Kosten einer vorangehenden Reparatur zu vergleichen. Oft ist es günstiger, die Mängel und Schäden von einer lokalen Werkstatt beseitigen zu lassen, statt den Minderwert in Kauf zu nehmen. Dadurch können Einsparungen im Umfang von 21% bis 73% generiert werden. Lassen Ihre Leasingverträge eine Reparatur durch entsprechende Anbieter zu, können Sie das Fahrzeug mittels Smart Repair überholen lassen. Kleinere Schäden wie Lackkratzer oder Türdellen können mit Smart Repair rasch und kostengünstig behoben werden. Dieses kostengünstige Verfahren wird heute von den meisten Werkstätten angeboten.
So unterstützt Avrios bei der Leasingrückgabe
Avrios bietet durch die Kooperation mit RepairFix digitales Schadenmanagement an und kann bei Mängeln und Schäden an Fahrzeugen unterstützen. Durch die Auswahl von passenden Werkstätten, die klare Kommunikation sowie durch vereinfachte Prozesse ist es so möglich, bis zu 32 Prozent bei den Reparatur- und Rückgabekosten einzusparen. Kostspielige Reparaturen nach der Rückgabe der Fahrzeuge an das Leasingunternehmen lassen sich so reduzieren und es ist nicht erforderlich, nach der Rückgabe der Fahrzeuge erst auf Endabrechnungen mit hohen Summen zu warten. Die Vorgehensweise verringert die Kosten bei der Leasingrückgabe, wie die Praxis zeigt.
Zusätzlich bietet Avrios die Möglichkeit, sämtliche Kosten mit einem Klick aufzurufen und alle Daten sofort im Blick zu haben. Auf diese Weise werden die Details rund um die Leasingrückgabe, inklusive aller Rechnungen und Besonderheiten direkt deutlich. Die langwierige Suche nach Daten und Rechnungen entfällt. Außerdem können Fuhrparkverantwortliche so direkt prüfen, welche Veränderungen oder Verbesserungen eintreten. Reportings lassen sich ebenfalls mit einem Klick aufrufen, wodurch die Kosten bei der Leasingrückgabe nachvollziehbar bleiben.
Fazit
Die Leasingrückgabe stellt ein oftmals unterschätztes Thema im Fuhrparkmanagement dar. Grund dafür ist nicht zuletzt der Kostenfaktor, da mit einer kaum überprüften Rückgabe von Leasingfahrzeugen hohe Kosten einhergehen. Es ist im Flottenmanagement daher wichtig, sich mit der Endabrechnung zu befassen, die nach der Rückgabe von Leasingfahrzeugen eintrifft. Unterschiede zwischen den Gebrauchsspuren der Fahrzeuge sind dabei genauso zu beachten wie mögliche Mängel und Schäden. Außerdem können Mehr- oder Minderkilometer große Auswirkungen auf die Abrechnung haben. Unterstützung in diesem Zusammenhang bietet eine Fuhrparksoftware, da Mängel und Schäden sich deutlich kostengünstiger durch die Zusammenarbeit mit RepairFix beheben lassen. Zusätzlich fällt der Überblick über Kosten, Verträge und Termine leichter, da alles mit einem Klick zur Verfügung steht. Durch den Blick auf die Rückgabe von Leasingfahrzeugen mit genauer Betrachtung der Kosten und der Abrechnungen ist es möglich, die Flottenkosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu verbessern.
Häufige Fragen zur Leasingrückgabe
1. Was wird bei der Leasingrückgabe als normale Gebrauchsspuren angesehen?
Leichte Kratzer oder auch Schrammen an Türen und am Tankdeckel werden zum Beispiel als normale Gebrauchsspuren angesehen. Kleinere Kratzer, Schrammen oder auch Beulen gelten somit als normale Gebrauchsspuren. Diese dürfen allerdings nicht zu stark ausfallen, um noch akzeptiert zu werden. Sobald die Schäden nicht mehr mit der Laufleistung und dem Alter des Fahrzeugs übereinstimmen, werden diese als die übermäßige Nutzung von diesem angesehen.
2. Wie lassen sich die Kosten bei der Leasingrückgabe senken?
Mängel und Schäden können in der Werkstatt vorher übernommen werden. Kleinere Mängel lassen sich je nach Vertrag mit der Leasinggesellschaft auch günstig per Smart Repair beheben, was mit deutlich geringeren Kosten verbunden ist, wenn diese vor der Rückgabe beachtet werden. Mehr- und Minderkilometer zu vermeiden wirkt sich ebenfalls positiv auf die Endabrechnung aus. Außerdem sollte sich das Fahrzeug in einem sehr gepflegten Zustand befinden, wenn es abgegeben wird. Die Endabrechnung ist immer genau zu prüfen, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
3. Was ist bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen wichtig?
Ein gepflegter Zustand ist besonders wichtig, wenn es um die Rückgabe von Leasingfahrzeugen geht. Mängel sollten vor einer Unterschrift immer genau geprüft werden. Von Bedeutung sind außerdem Fotos vom Fahrzeug, um in einem Streitfall die Bilder zur Hand zu haben. Empfehlenswert ist es, nicht alleine zur Leasingrückgabe zu erscheinen und den Zustand der Fahrzeuge bereits vorher zu prüfen. Kleinere Mängel lassen sich durch Smart Repair beispielsweise kostengünstig beheben und wirken sich vorteilhaft auf die Endabrechnung aus.
Zusätzliche Infos zum Thema Leasing und Kostenmanagement
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